Hauptverhandlung morgen

22-Jähriger angeklagt – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

22-Jähriger angeklagt – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 06.12.2021, Bericht: Redaktion Morgen verhandelt das Amtsgericht-Jugendschöffengericht-Rastatt über eine Anklage der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 27. Juli 2020, in der dem nun 22jährigen Angeklagten vorgeworfen wird, «zwischen November 2018 und Mai 2019 mehrmals Geld dafür gezahlt zu haben, dass in Online-Live-Chats eine minderjährige Person sexuelle Handlungen an sich vornahm beziehungsweise an sich vornehmen und dabei filmen ließ».

«Der Angeklagte habe auf diese Weise die sexuellen Handlungen mitverfolgen und aufnehmen können», teil die Staatsanwaltschaft mit. Bei einer Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten in Rastatt seien mehr als 500 Bilddateien und mehr als 100 Videodateien kinder- beziehungsweise jugendpornographischen Inhalts auf elektronischen Speichermedien sichergestellt worden. Im Ermittlungsverfahren habe der nicht vorbestrafte Angeklagte sich durch Schweigen verteidigt.


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