Maskenpflicht nach Sommerferien

24 Millionen Masken für Lehrer werden ausgeliefert – Maskenpflicht auch für Schüler in Schulgebäude und Schulhof – Ausgenommen im Unterricht

24 Millionen Masken für Lehrer werden ausgeliefert – Maskenpflicht auch für Schüler in Schulgebäude und Schulhof – Ausgenommen im Unterricht
Nach den Sommerferien beginnt der Regelbetrieb an den Schulen mit Mundschutz. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
27.08.2020, 00:00 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart Das Land gibt den Lehrern 23,7 Millionen Masken aus. In den nächsten Tagen sollen Mund-Nasen-Masken an die weiterführenden Gesamtschulen, Berufsschulen und Gymnasien in Baden-Württemberg ausgeliefert werden.

Auch sonstiges Personal wie Hausmeister und Sekretariatsmitarbeiter sollen Masken erhalten. Einem Lehrer sollen maximal drei Masken pro Tag zustehen, berichteten die Stuttgarter Zeitung und die Heilbronner Stimme. Die Schülerschaft werde nicht mit Masken vom Land ausgerüstet. Jeder habe aufgrund der geltenden Corona-Regeln im Nahverkehr und im Handel schon einen Schutz für Mund und Nase.

Ab dem Schulbeginn am 14. September sollen die Schülerinnen und Schüler regulär unterrichtet werden. An weiterführenden Schulen soll nach den Ferien eine Maskenpflicht gelten auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten, nicht jedoch im Unterricht.


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