Corona-Schutzimpfung

2,5 Millionen Impfnachweise an Bürger verschickt – Impfzertifikate nachträglich in der Apotheke

2,5 Millionen Impfnachweise an Bürger verschickt – Impfzertifikate nachträglich in der Apotheke
Das von der Weltgesundheitsorganisation ausgestellte gelbe Impfbuch ist trotz des digitalen Impfnachweises weiterhin gültig. Foto: Archiv

Stuttgart, 12.08.2021, Bericht: Redaktion «Der Versand des digitalen Impfnachweises an Bürgerinnen und Bürger, die vor dem 14. Juni 2021 bereits beide Impfungen in den Impfzentren erhalten haben, ist abgeschlossen», teilt das Sozialministerium mit.

In Baden-Württemberg wurden insgesamt rund 2,5 Millionen Briefe mit Impfzertifikaten verschickt. Lediglich ein sehr kleiner Teil der vom Ministerium verschickten Briefe konnte wegen Tippfehler bei der manuellen Registrierung im Impfzentrum oder zwischenzeitlichen Umzüge nicht zugestellt werden, insgesamt liege die Quote der Rückläufer bei unter einem Prozent. Da die Ermittlung der korrekten beziehungsweise neuen Adressen mit einem hohen Aufwand verbunden wäre, erfolge eine nochmalige Zustellung nicht.

«Personen, die das Zertifikat bislang nicht erhalten haben, können sich die digitalen Impfzertifikate nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen», erklärt das Sozialministerium. Davon seien diejenigen betroffen, die sich bei Haus- und Betriebsärzten haben impfen lassen oder wenn die Daten auf den zugesandten Nachweisen nicht korrekt sind. Voraussetzung dafür ist nach Angaben des Sozialministeriums die Vorlage des vollständigen Impfnachweises mit dem gelben Impfausweis oder eine gleichwertige Impfbescheinigung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Die weitere Mitteilung des Sozialministeriums im Wortlaut:

Bürgerinnen und Bürger, die vor dem 14. Juni 2021 im Impfzentrum geimpft wurden und sich den digitalen Impfnachweis bereits in einer Apotheke abgeholt haben, erhielten dennoch einen Brief. Aus Gründen des Datenschutzes fand kein Abgleich zwischen den Systemen der Impfzentren und der Apotheken statt. Die mit den jeweiligen Systemen generierten Schreiben mit QR-Codes sehen etwas unterschiedlich aus, sind aber beide gültig. Dies gilt auch bei einer doppelt erfolgten Ausstellung der Zertifikate. Das doppelt ausgestellte Zertifikat kann aufbewahrt oder entsorgt werden.

Daneben kam es vereinzelt zu Mehrfachzustellungen, weil die Impfstellen, etwa Impfzentren oder Krankenhäuser, den Datensatz eines Geimpften im System mehrfach angelegt haben. Auch dies hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Zertifikate. Zusätzlich hat eine kleine Gruppe von Personen, die im Rahmen von Betriebsimpfungen im Krankenhaus oder in Unternehmen und Betrieben geimpft wurde, einen digitalen Impfnachweis per Post erhalten. Dies betrifft etwa Betriebe, deren Impfungen in der Impfsoftware des Landes (über den externen esQlab-Zugang «Impfen 2.0») dokumentiert worden sind. Obwohl diese Personen nicht in Impfzentren geimpft wurden, sind die Impfungen in der Software des Landes dokumentiert, und der Versand der digitalen Impfnachweise erfolgte automatisch.

Mit dem auf dem Impfzertifikat abgebildeten QR-Code können die Nutzerinnen und Nutzer den digitalen Impfnachweis nach der Installation einer kostenfreien App (CovPass-App oder Corona-Warn-App) direkt auf ihr Smartphone laden. Die Überprüfung des Impfstatus erfolgt mit der CovPassCheck-App. Mit dieser kann der Impfstatus – ähnlich wie der QR-Code eines Flug- oder Bahntickets – gescannt werden. Weitere Informationen unter www.digitaler-impfnachweis-app.de.


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