Landkreis Rastatt erreicht Öffnungsstufe 3

Ab morgen Einkaufen ohne Test im Landkreis Rastatt – Grünes Licht für weitere Lockerungen – 14 neue Regeln hier

Ab morgen Einkaufen ohne Test im Landkreis Rastatt – Grünes Licht für weitere Lockerungen – 14 neue Regeln hier
Einkaufen im Landkreis Rastatt ohne Corona-Test und weitere Lockerungen treten ab morgen in Kraft. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
09.06.2021, 14:50 Uhr



Rastatt Im Landkreis Rastatt kann man ab morgen wieder ohne Corona-Test einkaufen gehen. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 lag, gab das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt heute Nachmittag grünes Licht für weitere Lockerungen. Die neuen Regelungen treten bereits ab morgen, Donnerstag, 10. Juni, in Kraft.

Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen der Öffnungsstufen 1 und 2 gelten ab morgen folgende weitere Lockerungen, die zusätzliche Öffnungen folgender Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen zur Folge haben:

1. Treffen im öffentlichen & privaten Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten sind wieder erlaubt (nicht mitzuzählen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre, sowie geimpfte und genesene Personen; Paare, die nicht zusammenleben sind ein Haushalt; zusätzlich zu einem solchen Treffen dürfen maximal 5 Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus 5 weiterten Haushalten dazu kommen, so dass Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich sind.

2. Die Testpflicht im Einzelhandel entfällt

3. Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen innen

4. Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen; bis 250 innen

5. Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit mit bis zu 18 Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 30 Beteiligten im Freien oder 60 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 120 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten im Freien

6. Gastronomie / Shisha- und Raucherbars nun Öffnungszeiten von 6-1 Uhr erlaubt, ansonsten gelten die entsprechenden Regelungen wie Öffnungsstufe 1 und 2 fort

7. Messen, Ausstellungen und Kongresse 1 Person pro 10 qm

8. Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen/ Betriebsversammlungen von Betrieben; Vereinen o.ä. maximal 500 Personen außen; maximal 250 Personen innen

9. Kulturveranstaltungen (Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos u. ähnliche) innen bis 250 Personen / außen bis 500 Personen

9. Freizeitparks /sonstige Freizeiteinrichtungen allgemein gestattet, 1 Person pro 10 qm

10. Wellnessbereiche, Saunen u. Schwimmbäder innen und außen 1 Person pro 10 qm

11. Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung und ähnliche nun Öffnungszeiten von 6-1 Uhr erlaubt (ansonsten gelten die entsprechenden Regelungen wie Öffnungsstufe 2 fort)

12. Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl maximal 500 Zuschauer außen und maximal 250 Zuschauer innen

13. Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl maximal 500 Zuschauer außen und maximal 250 Zuschauer innen

14. Der Besuch von Archiven, Büchereien, Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen ist wieder allgemein gestattet.


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