Weitere Öffnungsschritte im Landkreis

Ab Morgen entfällt Testpflicht auch im Landkreis Rastatt – Gilt für Außengastronomie, Freibäder, Sport im Freien

Ab Morgen entfällt Testpflicht auch im Landkreis Rastatt – Gilt für Außengastronomie, Freibäder, Sport im Freien
Im Landkreis Rastatt entfällt ab morgen ebenfalls die Testpflicht für die Außengastronomie. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
11.06.2021, 11:20 Uhr



Rastatt Für den Stadtkreis Baden-Baden konnte das Landratsamt schon gestern grünes Licht geben für einen weiteren Öffnungsschritt, der nun auch für den Landkreis Rastatt gilt. goodnews4.de berichtete. Dazu gehört unter anderem, dass eine Testpflicht beim Besuch der Außengastronomie in Cafés und Restaurants entfällt.

Da die 7-Tage-Inzidezn im Landkreis Rastatt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 lag, kommen zu den bereits bestehenden Lockerungen ab morgen, Samstag, 12. Juni, weitere hinzu:

1. Wegfall der Testpflicht bei Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Beispielsweise Freibäder, Außengastronomie, Open-Air-Veranstaltungen, Sporttraining im Freien)

2. Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen innen und außen bei Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises. Tanzveranstaltungen sind hiervon ausgenommen

3. Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 qm)

4. Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen/ Betriebsversammlungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebes oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- oder Spitzensports außen bis maximal 750 Personen

5. Ab Sonntag, 13. Juni, dürfen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit mit bis zu 36 Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 60 Beteiligten im Freien oder 60 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 120 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten im Freien wieder stattfinden.

6. Ebenso ist an allen Schulen – unabhängig von Klassen- oder Gruppenverband – fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art wieder zulässig.

Die genannten Lockerungen gelten nicht mehr, sofern die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Rastatt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 35 wieder überschreiten sollte.

Mehr: Aktuelle Corona-Regeln in Baden-Baden und im Landkreis Rastatt, Corona-Verordnung und Öffnungsstufen


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