Grundsteuer

Acht Fragen zur neuen Grundsteuer an Baden-Badener OB Späth – AfD-Fraktion: „Gibt es bereits Überlegungen zur Anpassung der Hebesätze?“

Acht Fragen zur neuen Grundsteuer an Baden-Badener OB Späth – AfD-Fraktion: „Gibt es bereits Überlegungen zur Anpassung der Hebesätze?“
Foto: Archiv

Baden-Baden, 23.02.2023, Bericht: Redaktion Die Einwohner Baden-Badens würden sich bereits heute schon zu Recht fragen, «wie die Stadt mit der neuen Grundsteuer ab 2025 umgehen wird», heißt es in einer Mitteilung der Baden-Badener AfD-Gemeinderatsfraktion.

Bisher gebe es aus der Stadtverwaltung «noch keinerlei Aussagen dazu, was die möglichen Szenarien» seien und welche Vorgehensweise die Verwaltung vorschlage. Die AfD-Fraktion im Gemeinderat habe daher eine Anfrage an Oberbürgermeister Dietmar Späth gerichtet, «um die Diskussion in Gemeinderat und Zivilgesellschaft der Stadt in Gang zu bringen». Das Schreiben wurde bereits mit Datum 30. Januar an den Baden-Badener OB gerichtet.

«Es dürfte bereits heute klar sein, dass keine Kommune, auch nicht Baden-Baden, eine Reduzierung der Grundsteuereinnahmen in Kauf nehmen wird», vermutet die AfD. Es sei auch bekannt, «dass die Hebesätze der Grundsteuer von den Kommunen in schöner Regelmäßigkeit immer wieder erhöht» würden. «Welchen Weg schlägt unsere Verwaltung vor?», fragt die AfD.

Das Schreiben der AfD-Fraktion vom 30. Januar 2023 an Oberbürgermeister Dietmar Späth im Wortlaut:

Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Späth,

1. Gibt es bereits Überlegungen zur Anpassung der Hebesätze zur neuen Grundsteuer in Baden-Baden und wie sehen diese aus? Wie ist der Zeitplan?

2. Hat das zuständige Finanzamt genug Personal, um die Rückmeldungen der Steuerpflichtigen so zügig zu bearbeiten, dass die nötigen Anpassungen rechtzeitig berechnet werden können?

3. Wie viele grundsteuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten sind in Baden-Baden insgesamt vorhanden und für wie viele von diesen sind bereits Grundsteuerwerte festgestellt worden?

4. Wie will die Stadtverwaltung eine zeitnahe Feststellung der Grundsteuerwerte sicherstellen, damit genügend Zeit bleibt, die Hebesätze anzupassen?

 

5. Auf welcher Basis soll der Faktor für die Anpassung der Hebesätze in Baden-Baden ermittelt werden?

6. Soll für jeden einzelnen Grundsteuerzahler ein Vorher-Nachher-Vergleich der Grundsteuerlast errechnet werden oder nur ein Vorher-Nachher-Vergleich des gesamten Grundsteueraufkommens der Stadt, oder was ist stattdessen geplant?

7. Welche Zeitpunkte werden herangezogen, falls ein Vorher-Nachher-Vergleich geplant ist?

8. Welche Möglichkeiten gibt es für die Stadt, soziale Härten abzuschwächen, denen einkommensschwache Eigenheimbesitzer durch deutliche Steuererhöhungen ausgesetzt sein können?

Sachverhalt/Begründung

Im Mai 2019 hat der damalige Finanzminister Olaf Scholz versprochen: «Die Kommunen werden ihre Hebesätze so anpassen, dass die Reform aufkommensneutral bleibt.» Daher verweisen wir auf das Bundesfinanzministerium, das auf seiner Webseite folgenden Hinweis stehen hat:

Grundsteuerbescheid von Stadt oder Gemeinde

Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Auch auf der Webseite der Landesregierung Baden-Württemberg gibt es Hinweise zur Grundsteuererklärung:

Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden die Kommunen maßgeblich mit, indem sie den Hebesatz festlegen. Die kommunalen Landesverbände haben sich zum Ziel der Aufkommensneutralität bekannt. Neu berechnet und festgesetzt werden die Hebesätze von den Kommunen, wenn die Finanzämter die neuen Steuermessbeträge weitestgehend erstellt und übermittelt haben.

Der AfD-Fraktion ist bekannt, dass die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erhoben wird und die Neuberechnung und Neufestsetzung der Hebesätze erst 2024 durch die Kommunen erfolgen soll, wenn die Finanzämter die neuen Steuermessbeträge weitestgehend erstellt und übermittelt haben.

Aber Florian Köbler, Chef der Steuergewerkschaft, sagt in einem Artikel des Handelsblattes vom 02.09.2022: Er sieht die Kommunen gefordert: «Dort müssten schon längst Hochrechnungen und Vorbereitungen getroffen werden, um die Hebesätze anzupassen. Ansonsten drohen zum Teil massive Grundsteuererhöhungen.»

Beispiel Stuttgart: «Belässt die Stadt Stuttgart den Hebesatz, was noch nicht klar ist, bei den derzeit geltenden 520 Prozent, würde der Eigentümer künftig mehr als 3000 Euro jährliche Grundsteuer zahlen – zehn Mal so viel wie derzeit.»

Wir bitten daher um zeitnahe Beantwortung obiger Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Hermann
Fraktionsvorsitzender


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