Aus dem Landtag von Baden-Württemberg

AfD-Anträge abgelehnt – Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung des Landtags

AfD-Anträge abgelehnt – Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung des Landtags

Stuttgart, 22.01.2019, Bericht: Landtag/Redaktion Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Eilentscheidung gestern die Rechtsauffassung des Landtags geteilt, indem er die Anträge der Abgeordneten Wolfgang Gedeon, AfD, und Stefan Räpple, AfD, ablehnte.

Der Sitzungsausschuss für drei Sitzungstage stellte auch nach Überzeugung der Richter eine Konsequenz aus der Geschäftsordnung des Landtags dar, für die kein Ermessen bestand. Die Richter des Verfassungsgerichtshofes teilten ebenfalls die Einschätzung, dass der Ausschluss für die nächsten drei Sitzungstage das Abgeordnetenrecht aus Artikel 27 Absatz 3 Landesverfassung nicht verletzt und ein Verlassen des Plenarsaals zumutbar gewesen wäre. Positiv nimmt die Landtagsverwaltung zudem zur Kenntnis, dass die dem Ausschluss zugrunde liegende Regelung in der Geschäftsordnung als verfassungskonform bewertet wird. Die Landtagsverwaltung sieht dem Hauptsacheverfahren mit Interesse entgegen.

In der Plenarsitzung vom 12. Dezember 2018 schloss Landtagspräsidentin Aras die Abgeordneten Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple von der Sitzung aus. Vorangegangen waren Ordnungsrufe sowie die Aufforderung, den Sitzungssaal zu verlassen. Nachdem die Abgeordneten sich geweigert hatten, setzte die Präsidentin die Abgeordneten über die daraus resultierende Rechtsfolge − drei Tage Sitzungsausschluss − in Kenntnis. Die Präsidentin stützte sich auf Paragraf 92, Absatz 1 der Geschäftsordnung, GO, des Landtags von Baden-Württemberg. Wortlaut: «Die Präsidentin kann einen Abgeordneten von der Sitzung ausschließen, wenn eine Ordnungsmaßnahme nach § 91 oder § 91a wegen der Schwere der Ordnungsverletzung nicht ausreicht. Die Präsidentin fordert den Abgeordneten/die Abgeordnete auf, den Sitzungssaal unverzüglich zu verlassen. Leistet der Abgeordnete nicht Folge, so wird die Sitzung unterbrochen. Der Abgeordnete ist damit ohne weiteres für die nächsten drei Sitzungstage von der Sitzung ausgeschlossen.»

Das Parlament bestätigte den Sitzungsausschluss am 19. Dezember mit breiter Mehrheit. An den Sitzungen am 19. Dezember und 20. Dezember nahmen Gedeon und Räpple nicht teil. Die Abgeordneten Gedeon und Räpple beantragten daraufhin beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, 23. Januar 2019, zugelassen zu werden. Sie stützen sich dabei auf Artikel 27 Absatz 3 Landesverfassung, freies Mandat.


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