Gerichtsurteil

AfD auch beim SWR auf dem Vormarsch – FDP-Chef Rülke außer sich: „Der SWR sollte hinterfragen, was er da treibt“ – Beschwerde beim VGH gegen Entscheidung zum SWR-Triell

AfD auch beim SWR auf dem Vormarsch – FDP-Chef Rülke außer sich: „Der SWR sollte hinterfragen, was er da treibt“ – Beschwerde beim VGH gegen Entscheidung zum SWR-Triell
FDP-Landeschef und Spitzenkandidat Hans-Ulrich Rülke. Foto: Archiv

Stuttgart, 12.02.2026, 15:40 Uhr, Bericht: Redaktion Es ist eine bittere Erkenntnis der FDP, dass wohl eine Schwächeperiode bei den Umfragen schon zum Ausschluss aus Wahlkampfformaten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen soll.

Die FDP erhebt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung zum sogenannten «SWR-Triell». FDP-Chef Hans-Ulrich Rülke ist außer sich: «Wir müssen nach Ansicht des Gerichts der Aufwertung der AfD durch das Triell des SWR tatenlos zusehen. Der SWR sollte stärker hinterfragen, so zeigt die Entscheidung insgesamt, was er da treibt.»

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Die Pressemeldung der FDP Baden-Württemberg vom 12. Februar 2026 im Wortlaut:

Der SWR lädt CDU, Grüne und AfD zum Triell ein, die weitaus größeren Oppositionsparteien FDP und SPD bekommen dagegen keine Sendezeit. Die FDP Baden-Württemberg will diese Ungleichbehandlung in der heißen Wahlkampfphase nicht hinnehmen und klagt.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit heutigem Beschluss sämtliche Anträge des Landesverbandes der FDP Baden-Württemberg in Bezug auf das SWR-TV-Triell zur Landtagswahl abgelehnt. Der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der Südwestliberalen, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, kommentiert dies wie folgt:

 

«Das Gericht betont die Bedeutung des Triells als zentrale Wahlwerbeveranstaltung des SWR für die drei beteiligten Parteien. Es widerspricht damit dem SWR, der diese Bedeutung konsequent herunterspielt. Leider berücksichtigt das Gericht nicht ausreichend die unterschiedlichen Möglichkeiten der Parteien, in Baden-Württemberg wirklich etwas zu bewegen. Denn bewegen kann die AfD selbst nichts. Stimmen für sie führen lediglich zum Verbleib der Grünen in der Landesregierung.
Die Feststellung des Gerichts, dass eine Partei nicht gegen eine Einladung einer anderen Partei vorgehen kann, sollte der SWR nicht falsch verstehen, sondern als Mahnung zur neutralen Berichterstattung auffassen. Wir müssen nach Ansicht des Gerichts der Aufwertung der AfD durch das Triell des SWR tatenlos zusehen. Der SWR sollte stärker hinterfragen, so zeigt die Entscheidung insgesamt, was er da treibt. Wir werden Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erheben und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart überprüfen lassen.»




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