Corona-Pandemie

Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts

Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr. Foto: Archiv

Baden-Baden/Berlin, 10.08.2021, Bericht: Redaktion Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Frankreich: Das Auswärtige Amt warnt «vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Occitanie, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Korsika sowie die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin und Saint-Barthélemy». Diese Regionen wurden als Hochinzidenzgebiet eingestuft.

Italien: Aus Ländern der Europäischen Union und aus Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet. Es können aber Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden.

Niederlande: Das Auswärtige Amt warnt «vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande». Diese Regionen sind weiterhin als Hochrisikogebiete eingestuft. Für die Niederlande ist Deutschland kein Hochrisikogebiet mehr und Reisende aus Deutschland müssen keinen negativen PCR- oder Antigen-Test mehr vorweisen und es wird auch nicht mehr empfohlen, sich in Hausquarantäne zu begeben.

Österreich: Gemäß der Einreiseverordnung ist bei einem Aufenthalt in den zehn Tagen vor Einreise ausschließlich in Österreich und Staaten und Gebieten mit geringem epidemiologischem Risiko, unter anderem Deutschland, der «Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr» zu erbringen. Falls kein Nachweis vorgewiesen werden kann, ist vor der Einreise eine elektronische Registrierung und ein COVID-19-Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten nachzuholen erforderlich. Bei einem Voraufenthalt in den letzten zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet – die Liste unterscheidet sich hierbei von der deutschen und auch das Vereinigte Königreich ist beispielsweise als Virusvariantengebiet eingestuft, ist eine elektronische Registrierung vor Einreise erforderlich sowie ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen.

Schweiz: Derzeit können deutsche Staatsangehörige grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Es gilt für Einreisende aus dem Schengen-Raum grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr. Bei Einreise aus von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebieten gilt jedoch nach Einreise eine zehntägige Quarantänepflicht für zehn Tage. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen unter 16 Jahren, Genesene für sechs Monate und für Geimpfte für zwölf Monate. Innerhalb von zwei Tagen müssen sich Reisende aus einem Risikogebiet bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Ungeimpfte und Ungenesene aus Risikogebieten sowie alle Flugreisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Spanien: Spanien gilt in Deutschland als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Reisende, die auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, auch Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Dieses kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden und erzeugt einen QR-Code, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einer von Spanien als Risikoland/-gebiet eingestuften Region aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, Nachweise mitzuführen.

Auch für alle anderen Reiseländer gibt das Auswärtige Amt COVID-19-bedingte Reise- und Sicherheitshinweise. Die letzten Aktualisierungen wurden am 9. August 2021 zu Malta, Ägypten, Spanien, Frankreich und Tadschikistan gemeldet: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts


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