Neue Corona-Verordnung ab morgen

Alarmstufe II wird um drei Wochen verlängert – Begründung der Landesregierung: „Exponentielle Ausbreitung der Omikron-Variante“ – FFP2-Maskenpflicht

Alarmstufe II wird um drei Wochen verlängert – Begründung der Landesregierung: „Exponentielle Ausbreitung der Omikron-Variante“ – FFP2-Maskenpflicht
Gesundheits- und Sozialminister Manne Lucha heute Mittag in der Regierungspressekonferenz in Stuttgart.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
11.01.2022, 13:10 Uhr



Stuttgart Die Auswirkungen der hohen Omikron-Infektionszahlen schlagen bisher in den Kliniken noch nicht durch, dennoch bleibt die Landesregierung bei einem harten Kurs. Die Alarmstufe II wird in Baden-Württemberg für einen «Übergangszeitraum von drei Wochen» weiter aufrechterhalten, auch bei dem Unterschreiten des Schwellenwerts von 450 COVID-Patienten auf den Intensivstationen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Dies teilte Sozialminister Manne Luche heute Mittag in der Regierungspressekonferenz in Stuttgart mit.

Grund sei der zu erwartende «exponentielle Ausbreitung der Omikron-Variante». Die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie, bei öffentlichen Veranstaltungen und in Kultureinrichtungen bleibt weiter bestehen, Großveranstaltungen sind weiterhin untersagt, Diskotheken und Clubs belieben geschlossen. «Wir gehen alle davon aus, dass die Krankheitsverläufe moderater sind, aber die bloße Summe übt einen Druck auf das Gesundheitswesen aus und den wollen wir jetzt natürlich vorsorglich schützen und nicht befeuern», erklärte Manne Lucha. Einer entsprechenden Änderung der Corona-Verordnung habe das Kabinett der Landesregierung heute zugestimmt. Die Verordnung soll morgen in Kraft treten.

Das Tragen von FFP2-Masken «und anderen vergleichbaren zertifizierten Masken» für alle Personen ab 18 Jahre in Innenräumen wird zur Pflicht, kündigte der Gesundheits- und Sozialminister an.

 

Die geänderten Quarantäne-Regeln treten ebenfalls ab morgen in Kraft. Positiv getestete Personen und deren Kontaktpersonen müssen zehn Tage in Quarantäne und haben ab dem siebten Tag die Möglichkeit, die Isolation durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorzeitig zu beenden. Positiv getestete Schul- und Kita-Kinder können ab dem fünften Tag die Quarantäne durch einen negativen Test beenden.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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