Gerichtsverhandlung

Anfechtung der OB-Wahl in Rastatt – Mündliche Verhandlung vor Verwaltungsgericht Karlsruhe

Anfechtung der OB-Wahl in Rastatt – Mündliche Verhandlung vor Verwaltungsgericht Karlsruhe
Monika Müller gewann die OB-Wahl in Rastatt mit hauchdünnem Vorsprung. Foto: Archiv

Rastatt/Karlsruhe, 12.04.2024, Bericht: Redaktion Wegen einer am Verwaltungsgericht in Karlsruhe anhängigen Klage ist Monika Müller bisher nur als «bestellte Oberbürgermeisterin» von Rastatt im Amt. Nun hat das Gericht die Termine zur mündlichen Verhandlung bekanntgegeben.

In dem Klageverfahren gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, wegen der Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt wurde Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Dienstag, den 23. April 2024, und Mittwoch, den 24. April 2024, jeweils 09.30 Uhr bestimmt, wie das Verwaltungsgericht gestern mitteilte. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt.

 

Bei der Verhandlung geht es um die Umstände der Rastatter OB-Wahl, die Monika Müller, SPD, knapp gewann.

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