Gleiche Regeln für Innen- und Außenbereich

Appell des Gesundheitsamts Rastatt an Gastronomen – Gäste müssen vollständige Impfung, aktuellen Test oder Genesung nachweisen

Appell des Gesundheitsamts Rastatt an Gastronomen – Gäste müssen vollständige Impfung, aktuellen Test oder Genesung nachweisen
Gastronomiebesucher benötigen einen tagesaktuellen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
21.05.2021, 14:30 Uhr



Baden-Baden Offenbar werden die derzeit gültigen Regeln im ersten Corona-Öffnungsschritt in einer größeren Zahl von Fällen in Rastatt, Gaggenau, Bühl und anderen Gemeinden im Landkreis Rastatt nicht immer eingehalten. Mit einer Erklärung wendet sich das Gesundheitsamt des Landratsamts Rastatt heute Mittag an die Gastronomen.

Diese sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Nachweise ihrer Gäste zu überprüfen. Gäste müssen entweder vollständig geimpft, von einer Corona-Erkrankung genesen oder negativ getestet sein sowie dafür den entsprechenden Nachweis vorlegen. Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Diese Regelung gilt «sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich», betont das Gesundheitsamt Rastatt, das auch für den Stadtkreis Baden-Baden zuständig ist. Aufgrund mehrerer Nachfragen weise das Gesundheitsamt nach der Aufhebung der Bundesnotbremse nochmals auf diese Regelungen hin.


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