Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz

AstraZeneca für jüngere Menschen gestoppt – Nur noch für Menschen ab 60 – Gesundheitsminister Lucha: "Impfkampagne läuft weiter"

AstraZeneca für jüngere Menschen gestoppt – Nur noch für Menschen ab 60 – Gesundheitsminister Lucha: "Impfkampagne läuft weiter"
Die Impfzentren wurden heute Abend bereits über die Änderungen bei den AstraZeneca-Impfungen informiert. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
30.03.2021, 22:20 Uhr



Stuttgart Nachdem die Ständige Impfkommission am heutigen Dienstag die Impfung mit AstraZeneca aufgrund neuer Fälle von Hirnvenenthrombosen neu bewertet hat, reagiert auch die Landesregierung Baden-Württemberg mit einer Erklärung.

Für Personen, die einen Termin für die Impfung mit AstraZeneca gebucht haben, aber auf Grund ihres Alters nicht mit diesem Impfstoff geimpft werden können, teilt das Gesundheitsministerium mit: «In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, soll eine Umbuchung direkt vor Ort vorgenommen werden. In diesem Fall soll vor Ort ein passender Zweittermin ausgemacht werden. Kein geimpfter Bürger, keine geimpfte Bürgerin sollte das Impfzentrum ohne Zweittermin verlassen.»

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder kam heute Abend zu folgendem Beschluss:

1. Der Impfstoff von AstraZeneca kommt, beginnend ab dem 31. März 2021, zum Einsatz bei

a) Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60-69Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen.

b) Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 («höchste und hohe Priorität» nach §§ 2 und 3 der CoronaImpfV), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.

Für Baden-Württemberg heißt das konkret:

• In Baden-Württemberg ist der größte Teil der derzeit Impfberechtigten über 60 Jahre alt. Sie sind also nicht von der Einschränkung betroffen, die Impfung der hochpriorisierten Gruppen geht also weiter. Den Jüngeren wird ein Angebot gemacht, d.h. ab morgen werden Personen mit AstraZeneca geimpft, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder jüngere Personen, die dies gemeinsam mit der impfenden Ärztin/ dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entschieden haben.

Für Personen die einen AstraZeneca Termin gebucht haben, aber auf Grund ihres Alters nicht mit diesem Impfstoff geimpft werden können oder wollen gilt Folgendes:
In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, soll eine Umbuchung direkt vor Ort vorgenommen werden. In diesem Fall soll vor Ort ein passender Zweittermin ausgemacht werden. Kein geimpfter Bürger, keine geimpfte Bürgerin sollte das Impfzentrum ohne Zweittermin verlassen.

• Funktioniert die Umbuchung auf einen anderen Impfstoff nicht, kann nach ärztlichem Ermessen freiwillig auch mit AstraZeneca geimpft werden. Andernfalls können die Daten für eine Warteliste erfasst werden.

Die Impfzentren sowie die Mitarbeitenden der Anmeldesysteme seien noch am Abend über das neue Prozedere informiert worden. Es könne leider nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beginn der Umstellung noch zu Unregelmäßigkeiten kommt, bittet das Gesundheitsministerium um Verständnis.


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