Kampf für "Ruhe-Oase" am Alten Schloss

Auch FDP-Fraktionschef Pilarski hilft Christoph Bergbauer – „Die Burg wurde für Menschen gebaut, nicht für Fledermäuse“

Auch FDP-Fraktionschef Pilarski hilft Christoph Bergbauer – „Die Burg wurde für Menschen gebaut, nicht für Fledermäuse“
Im Liegestuhl den Sonnenuntergang genießen – damit könnte ab Freitag Schluss sein am Alten Schloss. Foto: Christoph Bergbauer

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
28.07.2020, 00:00 Uhr



Baden-Baden Neben den FBB-Stadträten Martin Ernst und Heinrich Liesen springt auch Rolf Pilarski dem Pächter des Restaurants Fidelitas Christoph Bergbauer zur Seite, der nach dem Willen der Stadtverwaltung seine Außenbewirtschaftung nur noch bis Freitag betreiben darf.

In einem noch gestern Abend verfassten Schreiben an den verantwortlichen Ersten Bürgermeister Alexander Uhlig zitiert Rolf Pilarski aus einem goodnews4-Bericht von gestern und zeigte sich überrascht, dass Alexander Uhlig sich gestern Abend bei der Gemeinderatssitzung in Sandweier «über den Vorfall» am Alten Schloss «nicht ausreichend» informiert zeigte. goodnews4.de berichtete heute.

Das Schreiben von Rolf Pilarski an Erster Bürgermeister Alexander Uhlig im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhlig,

ich war schon etwas überrascht, dass Sie über nachfolgenden Vorfall im heutigen Gemeinderat nicht ausreichend informiert waren:

Nach der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 8. Juli 2020 liege «das Vorhaben innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ‘Baden-Baden’», sodass «vorrangig die Regelungen der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höhere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet ‘Baden-Baden’ vom 14.07.1081 anzuwenden» sei. Gemäß dem Paragraph 4 der Landschaftsschutzgebietsverordnung sind «alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen». Dazu zählt nach Paragraph 4 Absatz 2 auch das Verbot des Abbaus, der Entnahme oder das Einbringen von Steinen, Kies, Sand, Lehm oder anderen Bodenbestandteilen oder die Veränderung der Bodengestalt auf andere Weise. Die untere Naturschutzbehörde teilte zudem mit, dass Vorhaben in so einem Landschaftsschutzgebiet, die die Verbotsbestimmungen nach dem Paragraphen 4 der Verordnung verletzen können, «grundsätzlich dem Erlaubnisvorbehalt» unterliegen. «Sofern die dem Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung zuwiderlaufenden Beeinträchtigungen nicht durch Auflagen oder Bedingungen abgewendet werden können», könne das Vorhaben nur im Rahmen einer Befreiung zugelassen werden, wobei ein Antrag zur Befreiung gestellt werden muss. Die Prüfung ob Befreiungsvoraussetzungen gegeben sind, liegen im Ermessen der zuständigen unteren Naturschutzbehörde, diese müsse die naturschutzrechtlichen Belange gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Umsetzung des Vorhabens abwägen. Die Befreiung könne dabei von Nebenbestimmungen und Kompensationsmaßnahmen abhängig gemacht werden.

Wie aus dem Schreiben hervorgeht, hat es 2017 eine Teilbaugenehmigung für das Alte Schloss gegeben, sodass sich auf dem Gelände ein genehmigter Kiosk mit Aufenthaltsbereich befindet. «Die nun zusätzlich errichtete Bestuhlung vor und in dem Wirtschaftshof stellen eine zusätzliche Belastung an Lärm, Beunruhigung und Licht in dem, aus artenschutzrechtlicher Sicht, sensiblen Bereich des Altes Schlosses Hohenbaden dar», heißt es von Seiten der unteren Naturschutzbehörde. Im angrenzenden Battertfelsen sei ein Wanderfalken-Brutpaar, der Kolkrabe und womöglich auch der Uhu heimisch. Zudem befänden sich aufgrund des umgebenden Waldes und des naheliegenden Battertfelsens zusätzlich zahlreiche Fledermäuse in dem Gebiet. Alle diese Tiere sind rechtlich streng geschützt. Ob die Erklärung des Pächters, dass er «sehr wohl dem Naturschutz einen Gefallen getan» habe, «indem wir keine Fahrzeuge mehr oben stehen haben und somit der Geräuschpegel deutlich gesunken ist» und dass die Bestuhlung «Richtung Parkplatz Altes Schloss» abgewandert sei und somit «zur Beruhigung des gesamten Objektes beiträgt», etwas an der Sicht der Naturschutzbehörde ändern wird, wird sich noch zeigen müssen.

Sofern der Pächter «neben dem vorhandenen und genehmigten Kiosk eine Außenbewirtung» wünsche, so sei «diese rechtzeitig im Vorfeld zu beantragen, heißt es von der Stadtverwaltung. Zuvor empfehle sie «die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit durch einen Entwurfsverfasser prüfen zu lassen und auch mit der unteren Naturschutzbehörde sowie der unteren Denkmalschutzbehörde vor Einreichung eines entsprechenden Bauantrags abzustimmen». So fordert die Stadtverwaltung, dass die «Außenbewirtung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.07.2020 einzustellen und das gesamte Mobiliar und den Sand zu entfernen.» Wenn der Pächter der «Aufforderung zur Einstellung der Außenbewirtung nicht fristgerecht» nachkomme, werde die Stadtverwaltung «diese förmlich und gebührenpflichtig anordnen».

Quelle: heutiger Artikel in goodnews4

Ihre Ausführungen, nach der es in diesem Land nach Recht und Ordnung gehen muss und nicht jeder machen kann, was er will, in Ehren. Aber das muss dann auch für alle gelten. Haben wir doch heute gehört, dass über 100 Menschen «ohne Papiere» in unser Land einreisen konnten, und sich hier aufhalten, ohne dass wir ihre Identität überprüfen können, und ohne dass wir eine Chance haben, sie zurückzuführen, wenn sie keine Aufenthaltsberechtigung besitzen. Das kostet jedem Monat Tausende, allein bei uns in Baden-Baden.

Aber im Kleinen, da ist man gründlich, da muss wohl alles seine Ordnung haben...

Hier haben wir einen mutigen Unternehmer, der im Dienste der Menschen aktiv wurde. Er hatte eine gute Idee, damit wieder mehr Leben auf die Burg kommt. Vielleicht hat er nicht alle erforderlichen Verwaltungsprozesse so durchlaufen, wie es gewünscht ist. Aber Sie wissen ja, selbst die Verwaltung ist nicht mehr in der Lage, die eigenen Gesetze ohne Beratung fehler- und risikofrei zu befolgen. Deshalb müssen wir nachsichtig sein und helfen, damit das Vorhaben ein Erfolg wird.

Das Neue Schloss ist ja gerade ein Paradebeispiel gescheiterter Politik auf allen Ebenen.

Bitte helfen Sie mit, damit sich die «Reichsbedenkenträger» nicht durchsetzen.

Die Qualität der Arbeitsweise der Denkmalschutzbehörde habe ich durch mein Engagement beim Reiherbrunnen kennenlernen dürfen, da waren sowohl die Vögel als auch das Datum der Erbauung im Denkmalschutzdokument falsch beschrieben! Und für die Naturschützer: Auch der Mensch gehört zur Natur und die Burg wurde für Menschen gebaut, nicht für Fledermäuse.

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie in der Sache vorgehen werden.

Mit liberalen Grüßen

Rolf Pilarski
Stadtrat
Vorsitzender FDP Fraktion im Gemeinderat Baden-Baden


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