Verschärfung der Corona-Notbremse
Ausgangssperre ab Mittwoch – Baden-Baden und Landkreis Rastatt betroffen – Gottesdienst in der Osternacht erlaubt

Bericht von Nadja Milke
29.03.2021, 17:15 Uhr
Baden-Baden/Rastatt Über die Ostertage gilt eine Ausgangssperre, die bereits übermorgen, am Mittwoch, 31. März, beginnt und am 18 April endet. Dies gab das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt bekannt, das auch für die Stadt Baden-Baden zuständig ist.
Der Erlass gilt für das Gebiet des Stadtkreises Baden-Baden und des Landkreises Rastatt. Diese «Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung» gilt im genannten Zeitraum täglich von 21 Uhr bis 5 Uhr.
Die weitere Mitteilung des Landratsamtes Rastatt im Wortlaut:
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist ab dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags demnach nur aus triftigen Gründen gestattet. Hierzu gehört insbesondere die Teilnahme an religiösen Feiern, etwa an einer Osternacht oder einer anderen gottesdienstlichen Andacht. Außerdem gelten als triftige Gründe auch die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum sowie die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Erlaubt ist auch der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft, die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen, die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, die Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen. Ferner sind unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden erlaubt.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung ist bis zum 18. April 2021 befristet. Falls das Gesundheitsamt vor Ablauf dieser Frist feststellt, dass die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Rastatt und/oder den Stadtkreis Baden-Baden fünf Tage in Folge unter 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner liegt, macht es dies unverzüglich ortsüblich bekannt. Die Ausgangsbeschränkungen gelten dann am Tag nach der Bekanntmachung für die jeweilige Gebietskörperschaft nicht mehr.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.
goodnews4Baden-Baden Breaking News kostenlos abonnieren!
Jeden Tag sendet goodnews4.de die wichtigste Nachricht als News-E-Mail.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die wichtigsten Nachrichten-Headlines von goodnews4 kostenlos als Push-Nachricht direkt auf das Smartphone mit der goodnews4.deApp.
goodnews4App im Play Store unter play.google.com.







