Neue Grundsteuer
Baden-Badener CDU-Fraktion fordert Information von OB Späth – „Falsch und irreführend so zu tun, als würde der aktuelle Grundsteuerhebesatz auch 2025 gelten“
Baden-Baden, 11.05.2023, Bericht: Redaktion Mit der Verabschiedung der Gesetze zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 gesetzten Frist musste der Bundesgesetzgeber die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden über das Jahr 2019 hinaus erhalten.
Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für die rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln…weiterlesen mit goodnews4Plus:
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