Antrag beim Regierungspräsidium gestellt

Baden-Badener OB Späth wirft das Handtuch – Unklar, ob Dienstunfähigkeit bescheinigt wird

Baden-Badener OB Späth wirft das Handtuch – Unklar, ob Dienstunfähigkeit bescheinigt wird
Dietmar Späth, Oberbürgermeister von Baden-Baden. Foto: Archiv

Baden-Baden, 11.11.2025, 13:50 Uhr, Bericht: Redaktion Aus den aktuellen Vorgängen, wohl auch in Zusammenhang mit seiner Trunkenheitsfahrt, zieht Oberbürgermeister Dietmar Späth offenbar die notwendigen Konsequenzen.

Nach Angaben seines Rechtsanwalts Gerhard Bräuer stellte Dietmar Späth einen «Antrag auf Feststellung der Dienstunfähigkeit» beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Ob diesem Antrag stattgegeben und wie lange das Verfahren dauern wird, ist allerdings offen und könnte eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

Die Mitteilung von Rechtsanwalt Gerhard Bräuer vom 11. November 2025 im Wortlaut:

Antrag auf Feststellung der Dienstunfähigkeit von Herrn Oberbürgermeister Dietmar Späth

Herr Dietmar Späth, Oberbürgermeister der Stadt Baden-Baden, befindet sich aufgrund einer schweren psychischen und physischen Erkrankung in ärztlicher Behandlung. Aktuell erfolgt diese ambulant. Für Anfang des kommenden Jahres sind bereits weitere stationäre Therapiephasen vorgesehen.

 

Auf dringenden ärztlichen Rat hat Oberbürgermeister Späth beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag auf Feststellung der Dienstunfähigkeit gemäß § 26 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit § 43 Landesbeamtengesetz (LBG) gestellt. Dieses Verfahren befindet sich derzeit in der Prüfung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie lange die Bearbeitung dauern wird.

Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird eine öffentliche Mitteilung hierüber erfolgen. Bis zum Abschluss des Verfahrens wird darum gebeten, von weiteren Anfragen abzusehen. Oberbürgermeister Späth befindet sich weiterhin im Krankenstand.

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