Amtliches Ergebnis OB-Wahl Baden-Baden
Baden-Badener Wähler hatten Alexander Wieland auf dem Stimmzettel – „Öffentliche Bekanntmachung“ der OB-Wahlergebnisses

Baden-Baden, 13.03.2026, Bericht: Redaktion Die «Öffentliche Bekanntmachung» und Feststellung des Ergebnisses der OB-Wahl vom vergangenen Sonntag brachte keine Änderungen oder Korrekturen, aber einen Hinweis.
Der Name Alexander Wieland fand sich auf 132 Stimmzetteln, ohne dass der Erste Bürgermeister seine Kandidatur erklärt hätte. Ein deutliches Zeichen, dass viele Baden-Badener den unkomplizierten und menschlich erfrischenden Bürgermeister gerne auf der Kandidatenliste gesehen hätten. Lange hielt Alexander Wieland seine mögliche Kandidatur offen. Spekulationen gab es, dass manche politischen Kreise ihren Einfluss gestört fühlen könnten durch den nicht so leicht lenkbaren Alexander Wieland.
Die Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden vom 12. März 2026:
1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin bekannt gemacht:
1.1 Zahl der Wahlberechtigten: 41.679
Zahl der Wähler: 23.579
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 446
Zahl der gültigen Stimmzettel: 23.133
Zahl der gültigen Stimmen :23.133
1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Familienname, Vorname(n) | Wohnort (Hauptwohnung) | Stimmen
Jung, Thomas | Baden-Baden | 8.549
Wischhusen, Lencke | Lilienthal | 7.262
Arpaschi, Alexander | Baden-Baden | 3.055
Hertweck, Stefan | Baden-Baden | 2.538
Rahner, Jürgen | Baden-Baden | 560
Tammert, Günther | Baden-Baden | 403
Maisch, Philippe | Baden-Baden | 342
Pana, Marius | Gaggenau | 241
Wieland, Alexander | Baden-Baden | 132
Sonstige: 51
Kein/e Bewerber/in hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Deshalb ist eine Stichwahl zwischen den beiden Personen, die die höchsten Stimmen erhalten haben, erforderlich.
Demnach kommen die beiden folgende/n Bewerber/in in die Stichwahl.
Lfd. Nr. | Familienname, Vorname(n) | Anzahl der Stimmen
1 Wischhusen, Lencke | 7.262
5 Jung, Thomas | 8.549
Die Stichwahl findet statt, wie bereits bekannt gemacht, am Sonntag, den 22.03.2026
2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jeder/jedem Bewerber/in Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 14 – Kommunales, Stiftungen und Sparkassenwesen –
Schloßplatz 1 – 3
76131 Karlsruhe
erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Rechtsaufsichtsbehörde zu erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und einer Bewerberin/eines Bewerbers, die/der nicht die Verletzung ihrer/seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihr/ihm mindestens 100 (einhundert) Wahlberechtigte beitreten.
Baden-Baden, 12.03.2026
Stadtverwaltung Baden-Baden
Alexander Wieland
Erster Bürgermeister
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
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