Allgemeinverfügung

Baden-Württemberg geht in Corona-Test-Offensive – Allgemeinverfügung „Bürgertestungen“ hier als PD

Baden-Württemberg geht in Corona-Test-Offensive – Allgemeinverfügung „Bürgertestungen“ hier als PD
Foto: goodnews4-Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
15.03.2021, 00:00 Uhr



Stuttgart Die Landesregierung weitet die Möglichkeit der Bürgertestung deutlich aus und bringt sie in die Fläche, verspricht die Landesregierung in einer Erklärung.

«Niedrigschwellig» sollen Bürgerinnen und Bürger künftig auch außerhalb der Arztpraxen, Apotheken und kommunalen Strukturen die Möglichkeit haben, Schnelltests vornehmen zu lassen. Das Ministerium für Soziales und Integration hat am Freitag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der die Regeln für Anbieter von Bürgertests in Baden-Württemberg festgelegt sind.

«Damit können nun ohne weitere umfassende Antragsformalitäten Anbieter für Schnelltests unkompliziert tätig werden», wird Gesundheitsminister Manne Lucha in der Erklärung zitiert. Die Anbieter müssen bestimmte Qualitätsstandards zwingend einhalten. Manne Lucha: «Es darf zum Beispiel nur geschultes Personal eingesetzt werden. Das Angebot soll auf Dauer angelegt sein und selbstverständlich müssen sämtliche Schutzvorschriften im Bereich Hygiene in den Teststellen eingehalten werden.»

Jeder Anbieter ist verpflichtet, sich zunächst beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dieses kann die Testungen untersagen, insbesondere wenn die oben genannten Qualitätsvoraussetzungen nicht vorliegen. Die Abrechnung der Testungen erfolgt entsprechend der Testverordnung des Bundes über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Angebotserbringer müssen sich über deren Website registrieren: www.kvbawue.de

 

Die Teststellen sollen auch nachmittags und an den Wochenenden geöffnet sein. Kooperationen mit anderen Teststellen sind ebenfalls möglich, außerdem können so genannte «Drive-ins» aufgebaut werden.

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