Landespolitiker aufgefordert

Badische Jäger fordern Aufnahme der Wölfe ins Jagdgesetz – Kreisjägermeister Frank Schröder: „Selbstverständlich haben die Wölfe eine ganzjährige Schonzeit“

Badische Jäger fordern Aufnahme der Wölfe ins Jagdgesetz –  Kreisjägermeister Frank Schröder:  „Selbstverständlich haben die Wölfe eine ganzjährige Schonzeit“
In Baden-Württemberg wurden erstmals im Jahr 2015 erneut Wölfe bestätigt.

Baden-Baden, 21.05.2022, Bericht: Redaktion «Die Badischen Jäger Rastatt / Baden-Baden e.V. haben die Aufnahme des Wolfes in das niedersächsische Jagdgesetz begrüßt», teilte gestern der Verein mit.

Kreisjägermeister Frank Schröder fordere die Landespolitiker der Region auf, im baden-württembergischen Landtag umgehend eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen. In das niedersächsischen Jagdgesetz sei der Wolf bereits aufgenommen worden. «Für die Gesetzesänderung stimmten am vergangenen Dienstag im Landtag Niedersachsen die Regierungsfraktionen SPD und CDU, FDP sowie die fraktionslosen Abgeordneten», heißt es weiter in der Mitteilung.

«Selbstverständlich haben die Wölfe, wie auch andere gefährdete Wildarten wie der Luchs oder das Auerwild, in einem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz eine ganzjährige Schonzeit», wird Frank Schröder in der Mitteilung zitiert. Die Jagd auf Wölfe sei nur in den Fällen zulässig, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutz vorliege. «Diese Ausnahmegenehmigung würde eine räumliche und zeitliche Beschränkung zur Entnahme eines oder mehrerer Problemwölfe zum Schutz der Menschen sowie Haus- und Nutztieren ermöglichen», heißt es weiter.

An dem strengen Schutzstatus des Wolfes werde die Gesetzesänderung nichts ändern. «Vielmehr ist zu begrüßen, dass mit diesen neuen Regelungen im niedersächsischen Jagdgesetz eine artenschutz- und tierschutzkonforme Handlungsgrundlage geschaffen wurde. Das wünschen wir uns auch für Baden-Württemberg», wird Frank Schröder weiter zitiert.


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