Neue „Planungskammer“

Bauverfahren beim Verwaltungsgericht schneller bearbeitet – „Zwölf Verfahren stammten aus Baden-Baden“

Bauverfahren beim Verwaltungsgericht schneller bearbeitet – „Zwölf Verfahren stammten aus Baden-Baden“
Foto: Archiv

Baden-Baden/Karlsruhe, 10.02.2024, Bericht: Redaktion Auf Initiative der Landesregierung sind Bauverfahren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe im letzten Jahr deutlich schneller über die Bühne gegangen als in den Jahren davor.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte zu Jahresbeginn eine so genannte Planungskammer eingerichtet, die im Wesentlichen für das öffentliche Baurecht aus den Städten Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe und Pforzheim sowie aus den Landkreisen Calw, Enzkreis, Rastatt und Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Zum 1. Januar dieses Jahres hat die Kammer zudem die Zuständigkeit für baurechtliche Verfahren aus der Stadt Mannheim übernommen. Auf goodnews4-Anfrage teilte das Verwaltungsgericht mit, dass in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 insgesamt 72 Bausachen als Hauptsachen und weitere 37 Bausachen in der Verfahrensform des vorläufigen Rechtsschutzes, mithin insgesamt 109 Bausachen bearbeitet wurden. «Zwölf Verfahren stammten aus Baden-Baden, wovon der überwiegende Teil im thematischen Kontext des Wohnungsbaus standen», erklärte das Gericht.

 

Konkreter Anlass für die Einrichtung einer solchen Kammer beim Verwaltungsgericht Karlsruhe war das Ziel der Landesregierung, baurechtliche Verfahren insbesondere zu Wohnbauvorhaben deutlich zu beschleunigen. Nicht nur aus der Anwaltschaft hätten sich in der Vergangenheit die Rückmeldungen gehäuft, dass in baurechtlichen Streitigkeiten wegen der erwarteten langen Verfahrensdauer gerichtlicher Rechtsschutz oftmals nicht in Anspruch genommen, sondern auf Infrastrukturvorhaben verzichtet wurde oder diese Vorhaben örtlich verlagert wurden.

Ein Jahr nach Einrichtung dieser Planungskammer zieht das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun eine positive Bilanz. Das angestrebte Ziel, Verfahren aus dem Bereich des Baurechts schneller zu entscheiden, habe erreicht werden können. Während die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2022 erledigten baurechtlichen Verfahren gerichtsweit in Klageverfahren 15,8 Monate und in Eilverfahren 4,0 Monate betrug, konnten die entsprechenden Bearbeitungszeiten im Jahr 2023 auf 11,9 Monate in Klageverfahren und 2,7 Monate in Eilverfahren deutlich verkürzt werden. Bezogen auf die im Jahr 2023 neu eingegangenen und erledigten Verfahren betrugen die Verfahrenslaufzeiten sogar nur 4,5 Monate – Klageverfahren - und 2,1 Monate bei Eilverfahren.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.