7-Tage-Inzidenz über 100

Bitter für Landkreis Rastatt – Einzelhandel nur noch "Click & Collect" – Ab Dienstag auch betroffen: Sportstätten, Kosmetikstudios – Baden-Baden nicht betroffen

Bitter für Landkreis Rastatt – Einzelhandel nur noch "Click & Collect" – Ab Dienstag auch betroffen: Sportstätten, Kosmetikstudios – Baden-Baden nicht betroffen
Die Einzelhändler im Landkreis Rastatt dürfen ab Dienstag nur noch Abhol- und Lieferdienste anbieten. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
13.03.2021, 15:45 Uhr



Rastatt/Baden-Baden Die Grenze der 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner ist seit drei Tagen in Folge für den Landkreis Rastatt überschritten. Das Landratsamt meldete heute Nachmittag diese aktuelle Lage. Einzelheiten zu den zahlen folgen heute Abend bei goodnews4.de.

Das Rastatter Gesundheitsamt, zu dessen Zuständigkeit der Landkreis und auch der Stadtkreis gehören, muss gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg Beschränkungen erlassen, die für den Landkreis ab Dienstag, 16. März 2021, gelten. Der Stadtkreis Baden-Baden ist von diesen Regelungen nicht betroffen.


1. Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur noch mit einem Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person gestattet. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

2. Der Einzelhandel darf keine Öffnung nach vorheriger Terminvergabe (Click & Meet), sondern lediglich Abhol- und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels anbieten. Einige Betriebe wie beispielsweise Lebensmittel- und Getränkeläden, Buchhandel und Gärtnereien sind davon ausgenommen.

3. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

4. Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport werden geschlossen. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.

5. Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen müssen wieder schließen. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. Auch Friseure dürfen weiterhin öffnen.

Die Beschränkungen treten außer Kraft, wenn das Gesundheitsamt eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge feststellt.

goodnews4.de berichtet täglich über die aktuellen Zahlen des Landesgesundheitsamtes, LGA. Diese Zahlen bilden die Grundlage für die bundesweiten Zahlen des Robert-Koch-Institutes.


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