Urteil gibt Bürgerinitiative Hoffnung
Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal sieht sich durch französisches Gerichtsurteil bestätigt – „Gesundheitsschädliche Auswirkungen“ durch Betrieb von Windenergieanlagen
Baden-Baden, 10.11.2021, Bericht: Redaktion In einer Entscheidung des «Cour d´appel de Toulouse», einem französischen Berufungsgericht, sieht die Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal auch Auswirkungen für Deutschland und eine Bestätigung für die Positionen der Geroldsauer Bürgerinitiative.
Das Gericht habe den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, «Recht gegeben und anerkannt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen gesundheitsschädliche Auswirkungen» habe. «Die Anlagen befinden sich in 700 bis 1.300 Meter Entfernung vom Haus der Kläger», entnimmt die Bürgerinitiative dem Urteil.
In einer Stellungnahme fasst die BI Windkraftfreies Grobbachtal die wichtigsten Inhalte des Urteils und der Begründung zusammen. Das Berufungsgericht habe seine einige Tage alte Entscheidung damit begründet, «dass die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und Infraschall zurückzuführenden sogenannten Windturbinensyndrom leiden». Die Betreiber der Anlagen müssen nach einem französischen Medienbericht der betroffenen Familie Fockaert anteilig den Wertverlust ihrer Immobilie, entgangene Mieteinnahmen der Ferienwohnung und Schmerzensgeld bezahlen. In Summe beträgt der Schadensersatzanspruch 128.000 Euro.
PDF Französischer Medienbericht mit Übersetzung der BI Windkraftfreies Grobbachtal
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