Das Warten hat ein Ende

Bundesnotbremse auch im Landkreis Rastatt außer Kraft – Ab Samstag: Gastronomie, Amateursport und vieles mehr erlaubt – Alle Details hier

Bundesnotbremse auch im Landkreis Rastatt außer Kraft – Ab Samstag: Gastronomie, Amateursport und vieles mehr erlaubt – Alle Details hier
Mit der Feststellung durch das Gesundheitsamt tritt die Bundesnotbremse im Landkreis Rastatt außer Kraft. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
20.05.2021, 13:15 Uhr



Rastatt Das lange Warten hat nun auch im Landkreis Rastatt ein Ende. Nachdem in Baden-Baden bereits heute die Bundesnotbremse außer Kraft ist, gab das Gesundheitsamt auch für den Landkreis Rastatt grünes Licht.

Ab Samstag gilt die Öffnungsstufe 1 des Stufenplans der Landesregierung. Damit können nun auch in Rastatt, Gaggenau, Bühl, Sinzheim und überall im Landkreis Rastatt Gastronomiebetriebe und viele andere Einrichtungen wieder öffnen. Mit einer rechtlich notwendigen Feststellung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt tritt die Bundesnotbremse am Samstag außer Kraft, nachdem die Sieben-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 100 lag. «Grundsätzlich gelten weiterhin das Test- und Hygienekonzept mit tagesaktuellem Coronatest, Impf- oder Genesenennachweis, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie die Kontaktdokumentation», heißt es in der Mitteilung des Landratsamts.

Die Lockerungen im Einzelnen:

Quelle: Landratsamt Rastatt

• 1. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind dann aus 2 Haushalten mit maximal 5 Personen wieder erlaubt. Nicht mitzuzählen sind hierbei Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Die Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr entfallen.

• 2. Im Einzelhandel (Click and Meet) sind entweder ein Kunde pro 40 Quadratmeter mit Voranmeldung ohne Testkonzept oder zwei Kunden pro 40 Quadratmeter ohne Voranmeldung mit Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis erlaubt.

• 3. Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, bleiben weiterhin unter Hygienebedingungen regulär geöffnet.

• 4. Erlaubt sind ferner Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, Kurse der Volkshochschule innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen. Ausgenommen sind Tanz- und Sportkurse.

• 5. Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons können öffnen mit maximal einer Person pro 20 Quadratmeter.

• 6. Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen dürfen unter Einhaltung von 1,5 Meter Abstand öffnen.

• 7. Nachhilfeunterricht ist mit bis zu 10 Schülern möglich. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen mit bis zu 10 Schülern unterrichten, ausgenommen sind Gesangsunterricht, Unterricht mit Blasinstrumenten oder Tanzunterricht.

• 8. Archive, Büchereien und Bibliotheken können öffnen, erlaubt sind eine Person pro 20 Quadratmeter.

• 9. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen ist in Sportanlagen außen erlaubt. Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports werden im Freien mit bis 100 Zuschauern ermöglicht.

• 10. Veranstaltungen zur Religionsausübung, etwa Gottesdienste, benötigen keine Anmeldungen mehr.

• 11. Kulturveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Personen erlaubt.

• 12. Zoologische und botanische Gärten können öffnen mit einer Person pro 20 Quadratmeter, ebenso Galerien, Gedenkstätten und Museen mit einer Person pro 20 Quadratmeter.

• 13. Öffnen dürfen auch Freizeiteinrichtungen (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) im Freien mit bis zu 20 Personen. Auch Schwimmbäder dürfen im Außenbereich sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang mit einer Person pro 20 Quadratmeter betrieben werden.

• 14. Für die Gastronomie gilt: Öffnungszeiten von 6 bis 21 Uhr innen mit einem Gast pro 2,5 Quadratmeter, Tische müssen mit 1,5 Meter Abstand gestellt sein. Gäste benötigen einen tagesaktuellen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis. Außen gelten lediglich die AHA-Regeln.

• 15. Touristische Beherbergungsbetriebe dürfen öffnen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als drei Tage ist. Möglich ist auch touristischer Verkehr mit Reisebussen, Berg- oder Seilbahnen. Im Fahrzeug dürfen jedoch maximal die Hälfte der Sitzplätze besetzt sein, außerdem müssen sich Start- und Zielort mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden.

• 16. Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten können zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Ein Wechselunterricht ist damit nicht mehr nötig. Für alle anderen Schularten bleibt es bis vorerst beim Wechselunterricht. Die Regelungen für die Zeit nach den Pfingstferien gibt das Land Baden-Württemberg noch bekannt.

PDF Stufenplan der Landesregierung


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.


goodnews4-Logogoodnews4Baden-Baden Breaking News kostenlos abonnieren!
Jeden Tag sendet goodnews4.de die wichtigste Nachricht als News-E-Mail.
Hier klicken und abonnieren!

Die wichtigsten Nachrichten-Headlines von goodnews4 kostenlos als Push-Nachricht direkt auf das Smartphone mit der goodnews4App.
goodnews4App im Play Store unter play.google.com.