Gerichtsverhandlung

Busfahrer geschlagen – Landgericht Baden-Baden verhandelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Busfahrer geschlagen – Landgericht Baden-Baden verhandelt wegen gefährlicher Körperverletzung
Foto: Archiv

Baden-Baden/Rastatt, 24.09.2026, Bericht: Redaktion Das Landgericht Baden-Baden verhandelt am Freitag im Berufungsverfahren einen Fall wegen gefährlicher Körperverletzung nach einem Angriff auf einen Busfahrer am Bahnhofsvorplatz in Rastatt.

Die 5. kleine Strafkammer tritt unter dem Vorsitz vom Vorsitzendem Richter am Landgericht Johannes Huber um 09.00 Uhr zusammen.

Es wird über die Berufung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden und über die Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rastatt vom 12. Februar 2026 verhandelt, durch das der heute 50-jährige aserbaidschanische Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Beleidigung zu der Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden ist.

 

Das Amtsgericht Rastatt hat dem Angeklagten nach durchgeführter Beweisaufnahme zur Last gelegt, im April 2025 gegen 06.30 Uhr im Bereich des Bahnhofvorplatzes in Rastatt den Busfahrer nach einer sich kurz nach dem Einsteigen des Angeklagten in den Linienbus entwickelnden verbalen Auseinandersetzung zunächst beleidigt zu haben. Nachdem der Busfahrer den Angeklagten aufgefordert habe, der Angeklagte möge den Omnibus verlassen, habe der Angeklagte den Busfahrer mittels mitgeführten Regenschirms geschlagen und diesen verletzt. Im Anschluss habe der Angeklagte den Bus durch die hintere Tür verlassen, habe sich aber außerhalb des Busses sogleich zur vorderen Eingangstür begeben und mit einem mitgeführten Pfefferspray in den Eingangsbereich des Busses gesprüht, in der Absicht, den zwischenzeitlich wieder auf dem Fahrersitz sitzenden Busfahrer zu treffen. Der Busfahrer und eine in der ersten Reihe des Busses sitzende Mitfahrerin seien durch das Pfefferspray körperlich verletzt worden. Der Busfahrer sei hierauf zwei Wochen krankgeschrieben gewesen.

Der Angeklagte bestritt die ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht.




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