Corona-Silvester

Corona-Regeln für Silvester hier – Polizei in Silvesternacht mit einem hohen Kräfteansatz präsent – „Empfindliche Bußgelder“

Corona-Regeln für Silvester hier – Polizei in Silvesternacht mit einem hohen Kräfteansatz präsent – „Empfindliche Bußgelder“
Foto: goodnews4-Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
31.12.2021, 00:00 Uhr



Stuttgart Die Polizei sei auf die Silvesternacht umfassend vorbereitet und werde landesweit «mit einem hohen Kräfteansatz präsent sein», heißt es aus dem Innenministerium aus Stuttgart.

Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften halte, «müsse mit empfindlichen Bußgeldern rechnen», warnt das Ministerium von Thomas Strobl. Komme dabei noch Gewalt ins Spiel, «sind schnell auch hohe Geldstrafen fällig», wie die Verurteilung zweier Männer in einem sogenannten beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Mannheim zeige. Ein 57-Jähriger muss wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 2.100 Euro zahlen, ein 50-Jähriger erhielt eine Geldstrafe von 3.600 Euro wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sie hatten bei einem nicht genehmigten Aufzug in Mannheim am 27. Dezember 2021 versucht, gewaltsam die Polizeiabsperrung zu durchbrechen.

«Bedauerlicherweise gibt es auch in Baden-Württemberg noch immer einen kleinen Personenkreis, der die bestehenden Regeln bewusst missachtet und unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit auf Randale aus ist. Diesen Menschen muss bewusst sein: Aggressionen oder gar Gewalt werden wir nicht dulden. Die Polizei wird konsequent dort einschreiten, wo man den Infektionsschutz beharrlich missachtet, in aggressiver Art und Weise das hohe Gut der Versammlungsfreiheit missbraucht sowie behördliche Auflagen oder gar Verbote ignoriert. Die Vorfälle in Reutlingen und jüngst in Mannheim haben gezeigt: Die Mehrheit hält sich an die Spielregeln, aber für diejenigen, die sie schlicht ignorieren, kann es schnell teuer werden. Die rasche Verurteilung der beiden Straftäter in Mannheim zu hohen Geldstrafen ist daher ein richtiges und wichtiges STOPP-Schild an alle, die unter dem Deckmantel des friedlichen Protest Gewalt ausüben wollen. Die Strafe muss auf dem Fuße folgen», wird Innenminister Strobl von seinem Ministerium zitiert.

 

Hier die Corona-Silvester-Regeln:

Kontaktbeschränkungen

• In der Alarmstufe II darf bei Treffen, bei denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, nur ein Haushalt mit jetzt zwei weiteren Personen zusammenkommen. Da das Alter bei den Ausnahmen herabgesetzt wurde, sollen damit besondere soziale Härten verhindert werden.

• Nicht zur Personenzahl hinzu zählen aber nur noch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre (anstatt bislang bis 17 Jahre).

• Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen:
10 Personen in Innenräumen
50 Personen im Freien.

Veranstaltungen und Sperrstunde

• In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität, aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

• In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe und Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Casinos eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der Kontaktbeschränkungen.

Zudem können die Kommunen ein Verbot von Pyrotechnik und Ansammlungen von mehr als zehn Personen für öffentliche Straßen und Plätze erlassen. Hier die Regeln für Baden-Baden.

PDF Corona-Regeln auf einen Blick
PDF Aktuelle Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab 27. Dezember 2021




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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