Corona-Maßnahmen verschärft

Corona-Verordnungen mit allen aktuellen Änderungen – Einreise, Quarantäne und Testpflicht – „Verordnung wurde komplett neu gefasst“

Corona-Verordnungen mit allen aktuellen Änderungen – Einreise, Quarantäne und Testpflicht – „Verordnung wurde komplett neu gefasst“
Masken-Verweigerer müssen ab sofort 50 Euro Bußgeld bezahlen. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
29.08.2020, 00:00 Uhr



Stuttgart Nach den neuen Abstimmungen am Donnerstag zwischen Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder liegt nun auch die modifizierte Corona-Verordnung Baden-Württemberg vor.

Am Donnerstag hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Ergebnisse der VIDEO-Konferenz mit der Bundeskanzlerin und seinen Länderchef-Kollegen in einem Statement in Stuttgart erläutert. goodnews4.de hatte den Livestream übertragen.


Änderungen der Corona-Verordnung. Stand 29. August 2020:

PDF Corona-Verordnung Einreise, Quarantäne und Testpflicht

− Verordnung wurde komplett neu gefasst.
− Einführung von Begriffsbestimmungen Risikogebiet und ärztliches Zeugnis in Anlehnung an die Bundes-Testpflicht-Verordnung des Bundes (§ 1, Absatz 1 und 2)
− Begründung der Vorlagepflicht des ärztlichen Zeugnisses für Einreisende aus Risikogebieten. Dadurch wird die Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten verbindlich festgeschrieben (§ 2).
− Gleiche Ausnahmen von der Testpflicht und der Pflicht zur Quarantäne.
− Aussteigekarte wird als ausreichende Information der zuständigen Behörde qualifiziert (§ 3 Absatz 2 Satz 3).
− Streichung von § 2 Absatz 1 Ziffer 2, Ausnahmeregelungen der Quarantänepflicht für systemrelevante Berufe.
− Streichung von § 2 Absatz 1 Ziffer 4, der Ausnahmeregelung der Quarantänepflicht für Schülerinnen und Schüler.
− Einführung einer Ausnahme der Quarantänepflicht für Angehörige der alliierten Streitkräfte (§ 4 Absatz 3 Nr. 2).
− Anpassung der entsprechenden Ordnungswidrigkeitenregelungen (§ 6).
− Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 7).

PDF Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

− Redaktionelle Anpassungen*
− Anpassung der Symptome von COVID-19. «Husten» wurde in «trockener Husten» geändert. (§ 2, Absatz 3, Nr 2.; § 3, Absatz 6, Nr. 2; § 4, Abstaz 4, Nr. 2; § 5, Absatz 4, Nr. 2; § 6, Absatz 1, Nr. 2).
− Anpassung der Ordnungwidrigkeiten (§ 7).
− Änderung des Gültigkeitszeitraums. Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der [Sichtbarer Text des Links] Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 8).

PDF Corona-Verordnung Messen

− Redaktionelle Anpassungen*
− Der § 2, Absatz 2 «Besucherinnen und Besuchern soll auf Messen, Ausstellungen und in Ausstellungsbereichen von Kongressen an einzelnen Ständen, soweit möglich, ein fester Platz zugewiesen werden. Sitz- und Stehplätze sind, beispielsweise durch Freilassen oder durch Herstellen eines ausreichenden Abstandes zwischen den Sitz- oder Stehplätzen, so anzuordnen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann.» wurde gestrichen
− Ausnahmen von der Maskenpflicht sind nun an die Regelungen in der Corona-Verordnung des Landes gekoppelt § 3 (2) Nr. 2 (medizinische Ausnahmen) und § 3 (2) Nr. 6 (gleichwertiger baulicher Schutz, etwa durch Plexiglaswände).
− Regelungen aus der Messen-Verordnung die auf die Corona-Verordnung des Landes verweisen bleiben in Kraft, auch wenn die jeweilige Regelung in der Corona-Verordnung nicht mehr gilt (§ 6).
− Änderung des Gültigkeitszeitraums. Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 7). Die geplanten Aufhebungen der § 2, § 3 Absatz 1 und §§ 4 und 5 am 31. August 2020 entfallen.

PDF Corona-Verordnung Datenverarbeitung

− Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 4).

PDF Corona-Verordnung Kinder- und Jugendsozialarbeit und sonstige Angebote

− Ab dem 14. September gilt eine Empfehlung, dass Personen ab 11 Jahren auf Fluren und in Toiletten sowie Treppenhäusern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen (§ 3, Absatz 3).
− Änderung des Gültigkeitszeitraums. Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 5).

PDF Corona-Verordnung Beherbergungsverbot

− Redaktionelle Anpassungen*
− Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 5).

PDF Corona-Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Angeboten

− Anpassung der Symptome von COVID-19. «Husten» wurde in «trockener Husten» geändert (§ 4, Absatz 1, Nr. 2)
− Änderung des Gültigkeitszeitraums. Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 5).

PDF Corona-Verordnung Bäder und Saunen

− Die Gültigkeit der Verordnung wurde bis 13. September verlängert (§ 15).

PDF Corona-Verordnung Sport

− Die Gültigkeit der Verordnung wurde bis 13. September verlängert (§ 7).

PDF Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

− Die Gültigkeit der Verordnung wurde bis 13. September verlängert (§ 4).

PDF Corona-Verordnung Reisebusse

− Änderung des Gültigkeitszeitraums. Die Verordnung tritt jetzt gemeinsam mit der Corona-Verordnung des Landes außer Kraft (§ 10).


*Redaktionelle Anpassungen sind lediglich textliche Änderungen, die die Regelungen der Verordnung nicht beeinflussen.


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