Demo jeden Sonntag
Demokratie in Baden-Baden muss auch Trommler ertragen – Stadtverwaltung darf Demonstration nicht untersagen oder verlegen

Baden-Baden, 27.08.2022, Bericht: Redaktion Nach Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen. Daran kann auch die Baden-Badener Stadtverwaltung nichts ändern, auch wenn manche Bürger sich offenbar mit dieser Erwartung an das Baden-Badener Rathaus gewandt haben. Mit einer Erklärung nahm gestern das Rathaus Stellung zu den Demonstrationen der Bürgerinitiative «Aufrecht Freidenken» und der Partei dieBasis in Baden-Baden.
Die Erklärung der Stadt Baden-Baden im Wortlaut:
In jüngster Zeit melden sich vermehrt Bürger im Rathaus und erkundigen sich nach der Rechtmäßigkeit der regelmäßig sonntags stattfindenden Kundgebungen in der Innenstadt. Aus diesem Grund weist die Stadtverwaltung nochmals auf die geltende Rechtslage hin: Eine Versammlung unter freiem Himmel ist anzeigepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig. Soweit keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht, ist eine Verlegung oder Untersagung nicht möglich.
Im Vorfeld jeder der in der Innenstadt angemeldeten Kundgebungen erteilt die Stadt einen umfassenden Auflagenkatalog. Dieser beinhaltet unter anderem auch konkrete Vorgaben zur Nutzung von Lautsprecheranlagen und mitgeführten Trommeln. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe korrigierte diese Auflagen allerdings zugunsten der Bürgerinitiative und hob einen Teil zur akustischen und örtlichen Einschränkung der Nutzung der Lautsprecheranlage sowie der mitgeführten Trommeln, insbesondere im Bereich der Sophienstraße, wieder auf. Die Einhaltung der bestehenden Auflagen wird vor Ort durch städtische Mitarbeiter und Polizeibeamte überprüft.
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