Mehr als 10.000 Unterschriften gesammtl
Der Landtag soll kleiner werden – Volksbegehren zugelassen – Auch in Baden-Baden könnte ein Bürgerentscheid bald die Richtung bestimmen

Stuttgart, 12.06.2024, Bericht: Redaktion Durch ein erfolgreiches Volksbegehren können Bürger auf Landesebene Entscheidungen herbeiführen. Dies soll nun dazu führen, dass sich der Landtag verkleinern soll.
Die Idee der partizipativen Demokratie hat auch für Städte und Gemeinden schon vor zehn Jahren eine konkrete gesetzliche Umsetzung erfahren. In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist in Paragraf 21 geregelt, wie die Bürger Entscheidungen herbeiführen können. Zum Bespiel auch in der Klinik-Frage in Baden-Baden.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg hat nun das von Dieter Distler, ein 81-jähriger pensionierter Chemiker aus Bietigheim-Bissingen, initiierte Volksbegehren «Landtag verkleinern» zugelassen. Dies teilte das Ministerium gestern in Stuttgart mit. Nach dem Volksabstimmungsgesetz hat das Innenministerium ein Volksbegehren zuzulassen, wenn der Antrag vorschriftsmäßig gestellt ist und die Gesetzesvorlage dem Grundgesetz und der Landesverfassung nicht widerspricht. «Diese Voraussetzungen sind erfüllt, das Volksbegehren war damit zuzulassen», erklärt das Innenministerium.
Mit dem Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, soll nach dem Willen der Antragsteller die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise soll auf die bei den Bundestagswahlen derzeit geltenden Wahlkreise zurückgegriffen werden.
Zu den Voraussetzungen für das Volksbegehren erklärt das Ministerium «Zu einem vorschriftsmäßigen Antrag gehören insbesondere mindestens 10.000 Unterstützungsunterschriften und der Gesetzentwurf des Volksbegehrens muss mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar sein.» Diese Voraussetzungen seien erfüllt. Es liegen über 10.000 Unterstützungsunterschriften vor und gegen den Gesetzentwurf bestehe «keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken». Im Volksbegehren «Landtag verkleinern» werde auch Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung Rechnung getragen, wonach der Landtag nach einem Verfahren gewählt werden muss, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Nach Auffassung des Innenministeriums «wird das Merkmal der Persönlichkeitswahl im Vergleich zu den Grundsätzen der Verhältniswahl nicht zu gering gewichtet, da zugleich die Mindestgröße des Landtags auf 68 Mandate verringert werden soll». Somit würde nach dem Gesetzentwurf die 38 Direktmandate einen vergleichbaren Anteil an der vorgesehenen Mindestgröße des Landtags einnehmen, wie das im geltenden Landtagswahlgesetz bei 70 Direktmandaten und mindestens 120 Abgeordneten der Fall sei.
Das Innenministerium werde die Zulassung des Volksbegehrens einschließlich des Gesetzentwurfs in den nächsten Wochen im Staatsanzeiger bekannt machen. Vier bis sechs Wochen nach der Veröffentlichung werde dann die freie Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren beginnen, die insgesamt sechs Monate dauern werde. Innerhalb dieses sechsmonatigen Zeitraums werde die dreimonatige amtliche Sammlung, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeindeverwaltungen in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen können, stattfinden. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten, knapp 770.000, in die Unterstützungslisten eintragen, dann würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmt, kommt es dann zur Volksabstimmung.
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