Personalvertretungssachen sowie Disziplinar- und Numerus-Clausus-Verfahren ausgenommen

Digitalisierung im Karlsruher Verwaltungsgericht – Gestern mit elektronischer Aktenführung begonnen – „Eigene Scanstelle eingerichtet“

Digitalisierung im Karlsruher Verwaltungsgericht – Gestern mit elektronischer Aktenführung begonnen – „Eigene Scanstelle eingerichtet“
Die elektronische Aktenführung ermögliche gegenüber der Papierakte eine flexiblere Handhabung. Foto: Archiv

Karlsruhe, 12.05.2021, Bericht: Redaktion Das Verwaltungsgericht Karlsruhe begann gestern mit der elektronischen Aktenführung. Neu eingehende Verfahren würden nunmehr lediglich noch als elektronische Gerichtsakten geführt.

Ausgenommen von der elektronischen Gerichtsaktenführung sind nach Angaben des Verwaltungsgerichts, VG, nur Disziplinarverfahren, Personalvertretungssachen und die sogenannten Numerus-Clausus-Verfahren, bei denen über die Vergabe von Studienplätzen entschieden wird. «Derzeit noch bestehende Papierakten werden bis zum jeweiligen Verfahrensabschluss am Verwaltungsgericht in Papier weitergeführt», teilte das VG weiter mit.

Viele Schriftsätze wurden bereits gestern in elektronischer Form über sogenannte «sichere Übermittlungswege» eingereicht. Schriftsätze, die in Papierform zu den elektronischen Gerichtsakten eingehen, würden ersetzend eingescannt. Hierfür habe das VG eine eigene Scanstelle eingerichtet. Sogenannte «professionelle Einreicher», die wie Rechtsanwälte und Behörden regelmäßig mit dem Gericht kommunizieren, seien ab dem 1. Januar 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Schriftsätze lediglich noch in elektronischer Form einzureichen. «Bürgerinnen und Bürger, die beim Verwaltungsgericht selbst Klage erheben oder um Eilrechtsschutz nachsuchen, können weiterhin auch auf Papier ihr Vorbringen einreichen», heißt es in der Mitteilung des VG weiter.

Die elektronische Aktenführung ermögliche gegenüber der Papierakte eine flexiblere Handhabung. Die Gerichtsakte in elektronischer Form stehe für Richter und für die Mitarbeiter der Geschäftsstellen jederzeit zur Verfügung. Während die Richter mit elektronischen Akten arbeiten, könne die Geschäftsstelle gleichzeitig einen gerade eingegangenen Schriftsatz zur jeweiligen Akte hinzufügen, der sogleich für alle Nutzer der Akte sichtbar ist. Auch die Akteneinsicht für die Beteiligten in die elektronische Gerichtsakte erfolge ohne Verzögerung des Verfahrens über ein sogenanntes Akteneinsichtsportal in elektronischer Form (NK).


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