Zurück in Inzidenzstufe 2

Diskotheken und Clubs in Karlsruhe müssen wieder schließen – Auch Einschränkungen für andere Bereiche

Diskotheken und Clubs in Karlsruhe müssen wieder schließen – Auch Einschränkungen für andere Bereiche
Ab morgen gelten in Karlsruhe wieder die Beschränkungen der Inzidenzstufe 2. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
08.07.2021, 00:00 Uhr



Karlsruhe Für viele Bereiche gelten Beschränkungen, teilt heute das zuständige Landratsamt für den Stadtkreis Karlsruhe mit. Nachdem es in der letzten Woche schon so ausgesehen hatte, als ob die Stadt Karlsruhe in Richtung eines Nullwertes bei der 7-Tage-Inzidenz gehen könnte, veränderte sich das Bild zwischenzeitlich.

Die Werte stiegen dauerhaft über eine Inzidenz von zehn Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Erklärung des Landratsamts Karlsruhe im Wortlaut:

Das Gesundheitsamt hat am Mittwoch amtlich bekannt gemacht, dass die 7-Tage-Inzidenz für den Stadtkreis Karlsruhe fünf Tage in Folge über 10 lag. Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg fällt das Stadtgebiet damit in den Inzidenzbereich 10 – 35 und es gilt ab Donnerstag, 8. Juli, die Inzidenzstufe 2.

Demnach dürfen sich nur noch 15 Personen aus maximal vier Haushalten treffen, wobei Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre nicht mitzählen. Ebenfalls dürfen private und öffentliche Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie sportliche Wettkampfveranstaltungen nur mit verminderter Personenzahl stattfinden. Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen oder Bibliotheken, Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks und Schwimmbäder sowie Volkshochschulen, Kunst- und Musikschulen. Gastronomie und Vergnügungsstätten wie Restaurants, Kneipen, Imbisse und Spielhallen dürfen weiterhin ohne besondere Regelungen und Beschränkung der Personenzahl geöffnet bleiben, in geschlossenen Räumen gilt aber Rauchverbot. Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen.

Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 «Was gilt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?» abgerufen werden.

Um wieder in die Inzidenzstufe 1 zu gelangen muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 10 liegen.


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