Urteil im Pfadfinderprozess

Drei Jahre Haft im Pfadfinderprozess – Gruppenleiter der Anstiftung zur Vergewaltigung schuldig gesprochen

Drei Jahre Haft im Pfadfinderprozess – Gruppenleiter der Anstiftung zur Vergewaltigung schuldig gesprochen
Im Pfadfinderprozess am Landgericht Baden-Baden wurde gestern das Urteil gesprochen. Foto: Archiv

Baden-Baden, 30.12.2020, Bericht: Redaktion Im Vergewaltigungsprozess gegen einen früheren Pfadfinder-Gruppenleiter in Baden-Baden ist der Angeklagte zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Baden-Baden befand den 64-Jährigen gestern für schuldig, zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen 1983 und 1987 mehrere Kinder und Jugendliche einer Pfadfindergruppe genötigt zu haben, ein damals 7-11jähriges Mädchen, das ebenfalls Mitglied der Pfadfindergruppe war, nackt auszuziehen, auf einem streckbankähnlichen Tisch anzubinden und dann zu vergewaltigen. Die Beteiligten hat er anschließend durch «Pfadfinderschwur» genötigt, niemanden von dem Geschehen zu berichten.

Der Richter hielt die Angaben des Opfers für glaubwürdig. Die Aussagen von Zeugen hätten in «Abgründe» blicken lassen, was sich bei den Pfadfindern abgespielt habe, sagte er bei der Urteilsverkündung.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zahlreiche weitere Missbrauchstaten an Kindern und Jugendlichen vorgeworfen, die aber wegen Verjährung nicht mehr angeklagt werden konnten.


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