Gerichtsverhandlung

Ehemaliger Polizeibeamter geht in Berufung – Als Vorstand eines Baden-Badener Fußballvereins aktiv

Ehemaliger Polizeibeamter geht in Berufung – Als Vorstand eines Baden-Badener Fußballvereins aktiv
Das Landgericht Karlsruhe hatte den ehemaligen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Foto: Archiv

Baden-Baden, 10.01.2025, Bericht: Redaktion Wie steht es in Baden-Baden mit Korruption, Betrug und anderen Straftaten bei Politikern und Justiz? Nach der Leo-Affäre und dubiosen eidesstattlichen Erklärungen in der Gehri-Affäre spielte das Rathaus die Vorgänge als Einzelfälle herunter.

Vor zwei Jahren machte auch der Prozess gegen einen Richter, einen Polizeibeamten und einen Autohändler einigermaßen sprachlos. goodnews4.de berichtete. Nun geht dieser Fall am Donnerstag um 9.30 Uhr am Landgericht Baden-Baden in der nächsten Woche in eine neue Runde. Der wegen Korruption verurteilte Polizeibeamte und damalige Vorstand eines Baden-Badener Fußballvereins war nicht einverstanden mit dem Strafmaß. Nun kommt es vor dem Landgericht Baden-Baden zu einem Berufungsverfahren.

ZUM THEMA

“Baden-Badener

Baden-Badener Richter muss nicht ins Gefängnis – Auch Polizeibeamter und Autohändler mit Bewährungsstrafen

Die Mitteilung des Landgerichts Baden-Baden vom 9. Januar 2025 im Wortlaut:

Die 6. kleine Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden unter dem Vorsitz von Vorsitzendem Richter am Landgericht Stefan Schmid verhandelt über die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 05.08.2024 durch das der Angeklagte wegen Vorteilsgewährung in 9 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt wurde, von denen 60 Tagessätze als bereits vollstreckt galten.

 

Der Angeklagte war zunächst durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 10.01.2023 (4 KLs 730 Js 21302/17) u.a. wegen Vorteilsgewährung in 9 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt worden, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten ist zur Last gelegt worden, als vormaliger Verwaltungsvorstand eines Fußballvereins einen ehemaligen Strafrichter mehrfach zum Essen eingeladen zu haben, um diesen zu Zuwendungen in Form von Geldauflagen an den Fußballverein zu motivieren.

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 29.11.2023 (Az. 1 StR 223/23) das Urteil des Landgerichts Karlsruhe im Schuldspruch aufrechterhalten, soweit der Angeklagte wegen Vorteilsgewährung in neun Fällen schuldig gesprochen wurde. Insoweit ist das Urteil in Rechtskraft erwachsen. Zu Art und Höhe der Strafe, im sog. Strafausspruch, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Karlsruhe aufgehoben und das Verfahren insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Baden-Baden verwiesen.

Das Amtsgericht Baden-Baden hat den Angeklagten durch Urteil vom 05.08.2024 zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt, wovon 60 Tagessätze als vollstreckt galten. Gegen die durch das Amtsgericht Baden-Baden ausgeurteilte Strafhöhe richtet sich nunmehr die Berufung des Angeklagten.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.