Anpassung der Corona-Verordnung

Ehepartner müssen abends brav nach Hause – Ausgangssperre in Baden-Baden und Landkreis Rastatt

Ehepartner müssen abends brav nach Hause – Ausgangssperre in Baden-Baden und Landkreis Rastatt
Die Ausgangssperre ab 21 Uhr bleibt in Baden-Baden und im Landkreis Rastatt weiter gültig. Foto: Archiv

Baden-Baden/Rastatt, 22.04.2021, Bericht: Redaktion Der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist weiterhin möglich, allerdings muss man vor 21 Uhr dort eintreffen, teilte das Landratsamt gegenüber goodnews4.de gestern mit.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt übernimmt die Ausgangsbeschränkungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und hebt daher seine Allgemeinverfügungen vom 29. März 2021 und 15. April 2021 auf. Dies teilte die Behörde gestern mit. Die Ausgangssperre für den Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden gilt damit weiterhin zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Die landesweite Regelung gilt ab 22. April 2021.

Die Maskenpflichten in den Städten Rastatt, Gaggenau und Baden-Baden gelten in den bisher festgelegten Bereichen weiterhin.


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