Rastatter OB-Wahl gültig
Einspruch gegen OB-Wahl in Rastatt gescheitert – Klage kann beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden
Rastatt/Karlsruhe, 30.11.2023, Bericht: Redaktion Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl Rastatt und weist Einspruch zurück. Wie die Karlsruher Behörde gestern mitteilte, sind damit die OB-Wahlen der Stadt Rastatt am 24. September 2023 und am 15. Oktober 2023 gültig.
Dies sei das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Den gegen die Wahl erhobenen Einspruch hat das Regierungspräsidium als unbegründet zurückgewiesen. «Gegen die Zurückweisung des Einspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung über den Einspruch ist demnach noch nicht bestandskräftig», erklärt das Regierungspräsidium.
Als Siegerin der Stichwahl am 16. Oktober ging Monika Müller knapp vor Michael Gaska aus dem Rennen hervor.
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