Studienbetrieb mit 3G-Strategie

Endlich wieder an die Uni – Studenten müssen geimpft, genesen oder getestet sein – Neue Verordnung hier

Endlich wieder an die Uni – Studenten müssen geimpft, genesen oder getestet sein – Neue Verordnung hier
Nach den Ferien sollen sich die Gänge und Hörsäle wieder mit Studierenden füllen, wie hier an der SRH Hochschule Heidelberg.

Stuttgart, 25.08.2021, Bericht: Redaktion «Zurück in die Hochschulen, zurück auf den Campus!», teilt die Landesregierung mit Ausrufezeichen mit.

«Der Studienbetrieb wird im Wintersemester auf Basis der 3G-Strategie – geimpft, genesen oder getestet – in Präsenz stattfinden und durch Online-Lehre ergänzt», heißt es aus Stuttgart. Einzelheiten regelt die «Corona-Verordnung Studienbetrieb». Baden-Württemberg schaffe für seine Hochschulen verlässliche Rahmenbedingungen, «damit das Wintersemester auf Basis der 3G – geimpft, genesen oder getestet – in Präsenz stattfinden kann», heißt es zu den Bedingungen. Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb gilt seit gestern.

PDF Corona-Verordnung Studienbetrieb

«Im Wintersemester geht es wieder zurück in die Hochschulen und auf den Campus. Der Studienbetrieb in Präsenz ist der Standard – und das unabhängig von Inzidenzen. Die Online-Lehre ist die Ergänzung, wo sie sinnvoll ist oder eine Verbesserung darstellt», wird Wissenschaftsministerin Theresia Bauer in der Erklärung ihres Ministeriums zitiert. Dies werde möglich aufgrund der Impffortschritte. «Wir haben heute eine andere Situation als im Sommersemester: Die großen Impffortschritte sind Voraussetzung dafür, dass wieder mehr Menschen zusammenkommen und die Hochschulen ihre Räume wieder besser ausnutzen können. Mit der 3G-Strategie können wir einen sicheren Hochschulbetrieb gewährleisten», so Bauer.

 

Mit der neuen Studienbetriebs-Verordnung entfallen die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen bei der Raumnutzung, wenn 3G – geimpft, genesen oder getestet – gewährleistet werden. Wo Mindestabstände in Innenräumen nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht, ebenso – unabhängig vom Abstand – auf Fluren, in Bibliotheken und an Lernplätzen. Das Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises bei Lehrveranstaltungen kann modellhaft anhand von Stichproben oder mittels einer App überprüft werden.

«Ich rufe alle Studierenden und Hochschulangehörigen nochmals eindringlich dazu auf: Nutzen Sie die Impfangebote und tragen Sie mit dazu bei, dass wir ein Wintersemester in Präsenz erleben – und dass wieder mehr Normalität in unseren Alltag einkehren kann», ruft Wissenschaftsministerin Bauer zur Impfung auf.


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