30 Kinder richterlich vernommen

Ermittlungsverfahren gegen Kindergarten-Erzieher aus Rastatt eingestellt – Verdacht nicht hinreichend bestätigt

Ermittlungsverfahren gegen Kindergarten-Erzieher aus Rastatt eingestellt – Verdacht nicht hinreichend bestätigt
Die Staatsanwaltschaft stellte am 21. Juli das Ermittlungsverfahren gegen den Kindergarten-Erzieher mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Foto: Archiv

Baden-Baden, 27.07.2021, Bericht: Redaktion Nach umfangreichen Ermittlungen habe die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am vergangenen Mittwoch, den 21. Juli das Ermittlungsverfahren gegen einen Kindergarten-Erzieher mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Der Beschuldigte war in einem Kindergarten in Rastatt beschäftigt und vergangenes Jahr auf Grund der Anzeige von Eltern in den Verdacht geraten, sich des teilweise schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht zu haben, indem er sexuelle Übergriffe zum Nachteil der ihm anvertrauten Kinder begangen habe.

«Im Rahmen der mehrmonatigen Ermittlungen wurden zahlreiche Zeugen befragt und 30 Kinder im Beisein erfahrener Sachverständiger der Gutachtenstelle der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Tübingen richterlich vernommen», teilte gestern die Staatsanwaltschaft mit. «Bei einigen der Kinder ergab sich sehr schnell, dass keine sexualbezogenen Handlungen geschildert wurden, ein Kind gab an, bei einer polizeilichen Befragung gelogen zu haben, bei anderen war festzustellen, dass sie, wie bei Kindern nicht untypisch, Phantasiegeschehen schilderten, zum Beispiel von einer Überschwemmung des Kindergartens berichteten, die nicht stattgefunden hatte.» Bei allen Kindern lagen zudem nach Angaben der Staatsanwaltschaft suggestive Aussagebedingungen vor, die ihren Ausgangspunkt in der Anzeigenerstattung des ersten Kindes und der darauf aufbauenden zahlreichen Gespräche zwischen den Eltern mit ihren Kindergartenkindern hatten. So sei infolge inhaltlicher Vorgaben der Eltern für die Ermittlungsbehörden und die Sachverständigen nicht mehr sicher nachvollziehbar gewesen, welche Äußerungen der Kinder auf ein tatsächliches Erlebnis zurückzuführen sind. Auch über die Befragungen und Vernehmungen hinaus ergaben nach Angaben der Staatsanwaltschaft die sehr intensiven Ermittlungen und die Auswertung von digitalen Speichermedien des Beschuldigten keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Beschuldigten.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.