Logo goodnews4Plus

Staatsanwaltschaft informiert

Fall „im Raum Baden-Baden“ – Kultusministerium prüft Vergabe unrechtmäßig ausgestellter Rettungsschwimmernachweise

Fall „im Raum Baden-Baden“ – Kultusministerium prüft Vergabe unrechtmäßig ausgestellter Rettungsschwimmernachweise
Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
16.09.2026, 00:00 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart Dem Kultusministerium liegen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Ausstellung von Rettungsschwimmernachweisen vor, teilte das Ministerium gestern mit.

In Baden-Württemberg müssen Lehrkräfte für den Schwimmunterricht zwingend ihre «Rettungsfähigkeit» nachweisen…weiterlesen mit goodnews4Plus:

Die Aus- oder Fortbildung zur Rettungsfähigkeit umfasst mindestens zwölf Unterrichtseinheiten alternativ gilt auch der Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber. Die Schulleitungen sind angehalten, dies streng sicherzustellen.

Nach bisherigem Kenntnisstand gebe es «einen gesicherten Fall im Raum Baden-Baden, in dem die Bescheinigung unrechtmäßig durch eine Prüferin aus dem Bereich der DLRG ausgestellt wurde, obwohl nachgewiesenermaßen keine Rettungsfähigkeit vorlag». Bisher sei nur dieser eine Fall bekannt. Das Kultusministerium habe «unmittelbar nach Bekanntwerden gemeinsam mit den zuständigen Stellen umfassende Prüfungen eingeleitet, um mögliche weitere Fälle zu identifizieren und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen». Die Staatsanwaltschaft sei durch das Regierungspräsidium Karlsruhe informiert worden.

Ministerialdirektor Manuel Geiger: «Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler steht an erster Stelle. Deshalb werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und einen sicheren Schwimmunterricht zu gewährleisten.»

Das Kultusministerium habe die Schulleitungen in einem Schreiben gebeten, nochmals explizit sicherzustellen, dass nur Lehrkräfte Schwimmunterricht erteilen, die eine Aus- oder Fortbildung zur Rettungsfähigkeit im Umfang von mindestens zwölf Unterrichtseinheiten absolviert und/oder das Rettungsschwimmerabzeichen Silber erworben haben. Dies liegt dem Erwerb des Rettungsschwimmernachweises nämlich zugrunde.

Felix Strobel, Präsident DLRG-Landesverband Baden e.V.: «Die Rettungsschwimmausbildung der DLRG folgt strengen, verbindlichen Vorgaben an Umfang, Inhalt und Abnahme der Abzeichen. Bestehen Zweifel an der Einhaltung dieser Standards, setzen wir uns in jedem Einzelfall für eine lückenlose Aufklärung ein – auch im Interesse der vielen engagierten Ausbilderinnen und Ausbilder, die täglich landesweit für eine hohe Ausbildungsqualität sorgen. Für einen flächendeckenden und sicheren schulischen Schwimmunterricht unterstützen wir das Land Baden-Württemberg selbstverständlich bei der fachlichen Prüfung jedes Verdachtsfalls.»

Lehrkräfte, bei denen die Rettungsfähigkeit aufgrund einer möglichen Unregelmäßigkeit in Zweifel steht, werden bis zum erneuten Nachweis nicht im Schwimmunterricht eingesetzt. «Angehende Lehramtsanwärterinnen und -anwärter werden wie auch angehende auszubildende Fachlehrkräfte bis zum entsprechenden Nachweis eines ordnungsgemäß und erfolgreich absolvierten Rettungsschwimmerkurses nicht in Dienst gestellt. Dies gilt auch für die Einstellung von Lehrkräften», teilt das Kultusministerium weiter mit.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.