Bürgerentscheid zum Klinikstandort am 29. Juni 2025

„Falschaussagen müssen korrigiert werden“ – Der Baden-Badener Arzt Mark Lopatecki mit Stellungnahme zu einer Zeitung der BNN-Gruppe

„Falschaussagen müssen korrigiert werden“ – Der Baden-Badener Arzt Mark Lopatecki mit Stellungnahme zu einer Zeitung der BNN-Gruppe
Mark Lopatecki, Bürgerinitiative „Ja! Zum Klinikstandort Baden-Baden“. Foto: Archiv

Baden-Baden, 19.04.2025, Bericht: Redaktion Mit einer Stellungnahme meldet sich der Arzt Mark Lopatecki von der Bürgerinitiative «Ja! Zum Klinikstandort Baden-Baden» zu Äußerungen des Rathauses Baden-Baden, «wie in der in Karlsruhe erscheinenden Zeitung BNN/BT vom Montag, 14.04.2025, Ausgabe Nr. 87, Seite 25» berichtet worden sei.

Die Stellungnahme der Bürgerinitiative «Ja! Zum Klinikstandort Baden-Baden» vom 17. April 2015 im Wortlaut:

Bürgerentscheid mit Signalwirkung am 29. Juni 2025 – Entscheidung über den Standort des neuen Zentralklinikums

Am 29. Juni 2025 haben die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Baden die einmalige Chance, aktiv die Zukunft ihrer Stadt mitzugestalten – sowohl in gesundheitlicher als auch in städtebaulicher Hinsicht. Mit einem Ja beim anstehenden Bürgerentscheid sprechen sie sich dafür aus, dass das neue Zentralklinikum ausschließlich dann gebaut werden soll, wenn es in Baden-Baden entsteht. Im Zentrum steht damit eine klare Standortentscheidung: Rastatt oder Baden-Baden.

 

Der Bürgerentscheid ist rechtlich bindend

Nach § 21 Abs. 8 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ist der Bürgerentscheid drei Jahre lang für Gemeinderat, Stadtverwaltung und Oberbürgermeister verbindlich. In diesem Zeitraum dürfen keine Entscheidungen getroffen oder Vereinbarungen geschlossen werden, die dem Votum widersprechen. Der Bürgerwille hat somit rechtlich verbindliche Wirkung – er ist keine bloße politische Empfehlung.

Auch gesellschaftsrechtlich hat der Entscheid Gewicht

Die Stadt Baden-Baden hält 40 Prozent der Anteile am Klinikum Mittelbaden. Ihre Vertreter in der Gesellschafterversammlung sind verpflichtet, dem Ergebnis des Bürgerentscheids zu folgen. Eine einseitige Entscheidung des Mehrheitsgesellschafters kann und darf nicht hingenommen werden. Sollte dies erforderlich sein, ist die Stadt rechtlich in der Lage – und verpflichtet –, ihre Rechte als Minderheitsgesellschafter auch gerichtlich durchzusetzen.

Falschaussagen müssen korrigiert werden

Die im Vorfeld geäußerte Warnung, ein Ja gefährde das Gesamtprojekt eines Zentralklinikums, ist irreführend und juristisch haltlos. Eine Klarstellung ist geboten:

• Es geht ausschließlich um den Standort.
Die Fragestellung des Bürgerentscheids lässt keinen Interpretationsspielraum: Das Klinikum soll nur dann gebaut werden, wenn der Standort Baden-Baden gewählt wird.

• Demokratische Teilhabe ist kein Risiko.
Ein Ja ist Ausdruck des Bürgerwillens – keine Gefahr. In einer pluralistischen Gesellschaft ist es legitim, wenn sich Mehrheiten und Positionen verändern. Das ist Demokratie, kein Scheitern.

• Ein Ja verhindert keine Einigung – es schafft Verhandlungsbasis.
Die Behauptung, das Projekt würde durch ein positives Votum automatisch scheitern, ist unbelegt. Unterschiedliche Positionen in der Gesellschafterversammlung schließen tragfähige Kompromisse nicht aus.

• Ein Standort in Baden-Baden ist umsetzbar.
Technisch, medizinisch und infrastrukturell bestehen keine unüberwindbaren Hürden. Die bisherigen Planungen zugunsten von Rastatt sind politisch motiviert, aber nicht endgültig – und damit verhandelbar.

Fazit: Bürgerbeteiligung ist Grundlage guter Entscheidungen

Die Argumentation der Stadtverwaltung verkennt den demokratischen Kern des Bürgerentscheids. Beteiligung wird fälschlicherweise als Störung dargestellt, dabei ist sie ein konstruktives Element jeder zukunftsorientierten Stadtentwicklung. Ein Ja beim Bürgerentscheid ist kein Ende des Projekts – sondern der Beginn eines neuen, offenen Dialogs.

Nach Einschätzung von Fachleuten aus dem Krankenhausbau ist ein Zentralklinikum in Baden-Baden bei vergleichbarer Qualität und Funktionalität für weniger als 50 Prozent der bisher veranschlagten Kosten realisierbar. Eine detaillierte Prüfung ist derzeit jedoch nicht möglich, da die angeforderten Unterlagen vom Aufsichtsratsvorsitzenden des Klinikums Mittelbaden, Oberbürgermeister Dietmar Späth, und dem Geschäftsführer PD Dr. Iber trotz Mahnung bislang nicht übermittelt wurden. Ein Verhalten, das Erinnerungen an die Ursachen der aktuellen Haushaltssituation in Baden-Baden weckt.

Gerade deshalb ist ein Ja beim Bürgerentscheid ein notwendiges Signal für Transparenz, Wirtschaftlichkeit und eine ortsnahe Gesundheitsversorgung. Die Bürgerinnen und Bürger haben nicht nur das Recht, sondern auch die Verantwortung, über die Zukunft ihrer Stadt mitzubestimmen – ohne Angst- oder Abschreckungsrhetorik und ohne Informationsdefizite.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.