Gerichtsverhandlung

Falsche Polizisten vor Landgericht Baden-Baden – Als „Geldabholer fungiert

Falsche Polizisten vor Landgericht Baden-Baden – Als „Geldabholer fungiert
Foto: Archiv

Baden-Baden, 19.07.2025, Bericht: Redaktion Das Landgericht Baden-Baden verhandelt ab Montag in einem Berufungsverfahren gegen «falsche Polizisten», die wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht stehen.

Das Amtsgericht Rastatt hatte den heute 33-jährigen syrischen Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und eine weitere heute 30-Jährige deutsche Angeklagte ebenfalls wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt, wobei die Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Gegen dieses Urteil haben die beiden Angeklagten Berufung eingelegt, über die nun das Landgericht Baden-Baden verhandeln wird.

 

Die Angeklagten sollen als Geldabholer für «falsche Polizisten» fungiert haben. Der Angeklagte soll mit weiteren Mittätern im Januar und Februar 2019, die jeweils gegenüber den betagten Geschädigten behauptet haben sollen, Vertreter der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft zu sein und wegen eines in der Nachbarschaft verübten Einbruchs zu ermitteln und dass der Verdacht bestehe, dass bei der Bank der Geschädigten eine «undichte Stelle» sei. Mit ihrer erfundenen Geschichte sollen die Betrüger die Geschädigten dazu veranlasst haben, in großen Mengen Bargeld von ihrem Konto abzuheben, um dieses auf Echtheit oder auf Fingerabdrücke zu überprüfen. Die Geschädigten hätten dem Angeklagten und den weiteren Mittätern in einem Fall 35.000 Euro und in einem anderen Fall 20.000 Euro übergeben. Die weitere Angeklagte habe dann in einem Fall das übergebene Bargeld in Sicherheit gebracht.

Zu verhandeln ist ab 21. Juli nur über die Berufung des ersten Angeklagten, erklärt das Gericht. Die zweite Angeklagte habe ihre Berufung durch einen neuen Verteidiger auf die Rechtsfolgenseite beschränken lassen. Das gegen sie gerichtete Verfahren ist wegen einer Verhinderung des Verteidigers abgetrennt worden und wird ohne eine vollständige Wiederholung der Beweisaufnahme in einem gesonderten Termin verhandelt werden.

Die kleine Strafkammer verhandelt am Montag um 9.00 Uhr unter dem Vorsitz des Vorsitzendem Richter am Landgericht Johannes Huber. Fortsetzungstermine wurde vom Gericht für Dienstag, 22. Juli 09.00 Uhr und Freitag, 25. Juli ebenfalls 09.00 Uhr festgelegt. Zum Termin am 21. Juli 2025 sind drei Zeugen geladen.




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