Hauptverhandlung vor Jugendschutzkammer

Familienvater angeklagt: Schwerer sexueller Missbrauch der eigenen Tochter – „Handlungen per Videoaufnahme dokumentiert“ – „Aufnahmen Chat-Teilnehmern zur Verfügung gestellt“

Familienvater angeklagt: Schwerer sexueller Missbrauch der eigenen Tochter – „Handlungen per Videoaufnahme dokumentiert“ – „Aufnahmen Chat-Teilnehmern zur Verfügung gestellt“
Das Landgericht hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Anklage gegen den Familienvater zugelassen. Foto: Archiv

Baden-Baden, 15.10.2021, Bericht: Redaktion Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden erhob am 5. Juli 2021 Anklage gegen einen Familienvater wegen 13 Straftaten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauchs von Kindern, Verbreitung kinderpornographischer Schriften und Besitzes von jugendpornographischen Schriften zur dritten großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden.

Das Landgericht hat nun nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Anklage zugelassen, den Haftbefehl aufrechterhalten und den Hauptverhandlungstermin auf den 16. November 2021 um 9:30 Uhr im Saal 118 mit Fortsetzung am 23. November 2021 bestimmt.

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 1. Dezember 2020 zu diesem Fall:

Kurzbeschreibung: Haftbefehl gegen 37jährigen Familienvater

Am 27.11.2020 nahmen Beamte des Kriminalkommissariats Rastatt auf Weisung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden einen 37jährigen Beschuldigten wegen des dringenden Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Herstellens und Verbreitens kinderpornographischer Schriften fest. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, seine zu diesem Zeitpunkt 10jährige Tochter in seiner Wohnung in Bühl im Frühjahr 2020 in mehreren Fällen sexuell missbraucht und diese Handlungen in einigen Fällen auch per Videoaufnahme dokumentiert zu haben. Die Aufnahmen habe er anderen Chat-Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Die Taten wurden im Rahmen von Ermittlungen einer Polizeidienststelle in Norddeutschland gegen eine andere Person bekannt, auf deren Mobiltelefon entsprechende Dateien festgestellt worden waren. Das Amtsgericht Baden-Baden erließ antragsgemäß wegen Wiederholungsgefahr einen Haftbefehl und wies den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen dauern an.


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