Richter akzeptierte Einwände der USA

Fassungslose Baden-Badener Attac-Gruppe über Assange-Urteil – „Ein Fußtritt für die Menschenrechte“ – 66. Assange-Mahnwache am Freitag

Fassungslose Baden-Badener Attac-Gruppe über Assange-Urteil – „Ein Fußtritt für die Menschenrechte“ – 66. Assange-Mahnwache am Freitag
Die 66. Mahnwache steht für die sofortige Freilassung von Julian Assange. Foto: Archiv

Baden-Baden, 14.12.2021, Bericht: Redaktion «Fassungslos» seien sie über das Urteil des britischen Gerichts vom vergangenen Freitag, den 10. Dezember – dem internationalen Tag der Menschenrechte. Danach sieht es das Gericht als rechtens an, den australischen Journalisten Julian Assange an die USA auszuliefern.

Dieser hatte sich in den Besitz von Unterlagen aus amerikanischen Behörden gebracht, die Verstöße gegen die Menschlichkeit und das Völkerrecht nachweisen. Darauf gehen die amerikanischen Behörden nicht ein, sondern kreiden Julian Assange an, sich illegal in den Besitz der Unterlagen gebracht zu haben. «Welch ein Zynismus!», kommentiert Attac-Sprecherin Christina Lipps die Entscheidung des Londoner Gerichts. «Trotz aller erwiesenen Lügen des Hauptbelastungszeugen, Mord- und Entführungsplänen der CIA, Verletzung von mindestens elf verbrieften Grund- und Menschenrechten.» Und sie zählt auf: «Von insgesamt 30 Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden mindestens 11 im Fall von Julian Assange verletzt (Artikel 3. Recht auf Leben und Freiheit, 5. Verbot der Folter, 7. Gleichheit vor dem Gesetz, 9. Schutz vor Verhaftung und Ausweisung, 10. Anspruch auf faires Gerichtsverfahren, 11. Unschuldsvermutung, 12. Freiheitssphäre des Einzelnen, 14. Asylrecht, 15. Recht auf Staatsangehörigkeit, 17. Recht auf Eigentum, 19. Meinungs- und Informationsfreiheit und die Missachtung jeglicher rechtsstaatlicher Prinzipien durch die USA bei der Verfolgung von Julian Assange.» Trotz alledem hätte Richter Ian Duncan Burnett, der mächtigste Richter in England und Wales, die Einwände der USA akzeptiert und das Verfahren an das erstinstanzliche Gericht mit der Weisung zurückgegeben, die Entscheidung über die Auslieferung der Innenministerin zu überlassen. So, wie die britische Justiz ihrerseits «rechtsstaatliche Prinzipien im Fall Julian Assange bisher in großem Stil missachtet hat, wird sie auch jetzt eine Freilassung auf Kaution ablehnen und die Folter fortsetzen, der Assange in Belmarsh seit nunmehr über zweieinhalb Jahren ausgesetzt ist», befürchtet Christina Lipps. Die 66. Mahnwache steht für die sofortige Freilassung von Julian Assange und findet am Freitag, 17. Dezember, 16 Uhr statt. Kundgebungsort ist der Blumebrunnen in der Baden-Badener Fußgängerzone.


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