Lockerung der Corona-Verordnung

FDP begrüßt Streichung des § 6a bei zahnärztlichen Behandlungen

FDP begrüßt Streichung des § 6a bei zahnärztlichen Behandlungen
Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke. Foto: Archiv

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
30.04.2020, 18:00 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart Der «Schnellschuss des Sozialministeriums» habe ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten gesorgt, kritisiert die Landes-FDP die Corona-Maßnahme. Nun kündigte die Landesregierung an, den Paragrafen aus der Rechtsverordnung zu streichen. Zur angekündigten Streichung des Paragraphen 6a der Corona-Verordnung ab dem 4. Mai 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der gesundheitspolitische Sprecher Jochen Haußmann.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Rülke erklärte: «Mit der jetzt angekündigten Streichung des Paragraphen 6a der Corona-Verordnung, der ein faktisches Berufsverbot für Zahnärzte bedeutete und durch die ministeriellen Auslegungshinweisen eher im Verborgenen abgemildert wurde, sorgt Minister Lucha nun für Klarheit für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten. Einfacher wäre es gewesen, diese Regelung gleich wieder zu streichen und stattdessen auf die Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zu verweisen. Ohne Not wurde über Ostern mit der unabgestimmten Regelung größtmögliche Verunsicherung erzeugt. Baden-Württemberg sorgte damit entgegen anderer Bundesländer für massive Beschränkungen der Zahnarztbehandlungen. Ich hoffe, dass das auch ein Signal für weitere Lockerungen in anderen Bereichen ist. »

Jochen Haußmann, gesundheitspolitische Sprecher, sagte: «Ab dem 4. Mai 2020 können die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg wieder ohne Einschränkungen ihre Patientinnen und Patienten behandeln. Dies ist in erster Linie der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie allen Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg zu verdanken. Die zusätzlichen, nicht in der Corona-Verordnung enthaltenen ministeriellen Auslegungshinweise deckten sich nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Körperschaften. Im Sinne der Rechtsklarheit ist die jetzt geplante Streichung des Paragraph 6a nur folgerichtig. Ich bleibe aber bei meiner Kritik, dass das Parlament zu wenig informiert wird. Die gestrige Regierungserklärung wäre eine gute Gelegenheit gewesen.»


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