„Angebote mutig, sicher und weitreichend öffnen“

Ferienprogramme können ab 1. Juli starten – Noch eine Änderung der Corona-Verordnung

Ferienprogramme können ab 1. Juli starten – Noch eine Änderung der Corona-Verordnung
Manne Lucha, Sozial- und Integrationsminister des Landes Baden-Württemberg. Foto: Archiv

Stuttgart, 10.06.2021, Bericht: Redaktion Ab dem 1. Juli können die Ferienlager, Ferienprogramme und ähnliche Angebote für Kinder und Jugendliche starten. Eine Änderung der entsprechenden Corona-Verordnung kündigte Manne Lucha, Sozial- und Integrationsminister, gestern in einer aktuellen Debatte des Landtags an.

Auch für die Tagesangebote gebe es vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen weitere Erleichterungen. «Monatelang konnten viele Angebote für Kinder und Jugendliche nur eingeschränkt stattfinden. Das ändert sich jetzt», wurde Sozialminister Lucha in der Mitteilung aus seinem Ministerium zitiert. «Wir werden die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit mit der kommenden Verordnung mutig, sicher und weitreichend öffnen. Was in diesem Sommer mit Schnelltests und Impfung möglich ist, machen wir auch möglich – und vertrauen hier auf das Engagement und die Umsicht der Projektverantwortlichen. Kinder und Jugendliche mussten während der Pandemie oft zurückstecken, deshalb sind weitreichende, aber auch sichere Öffnungen in diesem Bereich nur konsequent.»

Für getestete, genesene oder geimpfte Personen sollen in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 zudem Angebote mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts möglich sein sowie bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 noch weiter ausgebaut werden können. Mit der Änderung der Verordnung werde darüber hinaus eine neue Inzidenz-Grenze kleiner/gleich 10 eingeführt, die weitgehendste Öffnungen vorsehe. Zugelassen werden in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 die offenen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit. Angebote mit Übernachtung im eigenen Haushalt werden in Bezug auf getestete, genesene oder geimpfte Beteiligte auch weiter geöffnet. «Damit können Ferienlager, Stadtranderholungen und Ferienprogramme unter Beachtung von Hygieneregeln je nach Ausgestaltung und Infektionslage in Stufen von 60, 120, 240 und sogar bis zu 360 Teilnehmende und Betreuungskräfte stattfinden», hieß es in der Mitteilung des Sozialministeriums.

Die konkreten Regelungen befinden sich nach Angaben des Sozialministeriums derzeit in der Abstimmung und sollen voraussichtlich in der nächsten Woche mit der geänderten CoronaVO Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit veröffentlicht werden.


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