Patronatserklärung
Finanzierungsrisiko für die Stadt Baden-Baden – Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt Patronatserklärung für Klinikum Mittelbaden
Baden-Baden, 31.10.2026, Bericht: Redaktion Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die viel diskutierte Patronatserklärung für das Klinikum Mittelbaden genehmigt, teilte gestern das Landratsamt Rastatt mit.
Dies bedeutet auch für Baden-Baden risikoreiche Verpflichtungen. Gelegentlich wurde die Wirkung einer Patronatserklärung als eine Art Blankoscheck bezeichnet. Der Gesellschafter Stadt Baden-Baden haftet mit 40 Prozent ihres Gesellschafteranteils und verpflichtet sich durch die Patronatserklärung bis zum 31. Dezember 2028 Defizite des Klinikums mit bis zu 26 Millionen Euro auszugleichen.
Die Mitteilung aus dem Landratsamt Rastatt vom 30. Oktober 2026 im Wortlaut:
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die weitere Patronatserklärung des Landkreises Rastatt und des Stadtkreises Baden-Baden zugunsten der Klinikum Mittelbaden gGmbH (KMB) genehmigt. Damit erhält das Unternehmen eine weitere Grundlage für seine finanzielle Absicherung bis zum 31. Dezember 2028. Der Landkreis begrenzt seine Verpflichtung entsprechend seiner Beteiligung von 60 Prozent auf maximal 39 Millionen Euro – der Stadtkreis Baden-Baden begrenzt seine Beteiligung von 40 Prozent auf maximal 26 Millionen Euro.
Der Kreistag des Landkreises Rastatt hatte die Abgabe der Patronatserklärung in seiner Sitzung am 20. Oktober 2026 beschlossen, nachdem der Gemeinderat Baden-Baden bereits einen Tag zuvor zustimmte. Mit der Erklärung verpflichten sich sowohl Land- als auch Stadtkreis, dafür Sorge zu tragen, dass die KMB während der Laufzeit über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten zu erfüllen. Die Patronatserklärung dient der finanziellen Absicherung des Klinikums. Eine unmittelbare Auszahlung der genannten Beträge ist damit nicht verbunden.
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