Fristverlängerung
Finanzminister haben ein Einsehen – Abgabefrist für Grundsteuererklärung drei Monate verlängert

Stuttgart, 14.10.2022, Bericht: Redaktion Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder gestern entschieden.
Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden. Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz erklärte dazu gestern in Stuttgart: &lauqo;Wir haben ohnehin schon angekündigt, die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuererklärung erst im nächsten Jahr zu verschicken. Es ist gut und sinnvoll, dass die Länder sich nun einheitlich auf eine einmalige Fristverlängerung verständigt haben. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen.»
In Baden-Württemberg seien bislang 1,7 Millionen Erklärungen abgegeben wurden, was 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen entspreche.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.







