Finanzamt kulant

Finanzministerium Baden-Württemberg zeigt sich großzügig – Grundsteuerfrist beendet, aber Kulanzzeit schließt sich an

Finanzministerium Baden-Württemberg zeigt sich großzügig – Grundsteuerfrist beendet, aber Kulanzzeit schließt sich an
Foto: Archiv

Stuttgart, 02.02.2023, Bericht: Redaktion Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist gestern zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden, teilt das Finanzministerium in Stuttgart mit.

Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster stehe «selbstverständlich» weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben habe, könne das also noch nachholen.

Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal, kündigt das Ministerium an. So lange haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt sei zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung brauche es deshalb nicht. Die Regelung betreffe private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sogenannte «Großkunden» gleichermaßen. Großkunden besitzen tausende Grundstücke und können die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben.

Bei der Grundsteuer A ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März 2023. Die Informationsschreiben hierfür sind erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folge ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A seien bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden.

 

Diejenigen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt dann ab dem Jahr 2025.

Weitere Infos und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gibt es auf www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden − wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle.


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