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„Ja, man kann sagen, dass in diesem Fall die antragstellende Firma, ein Wohnungsbauunternehmen in Freiburg, im Grunde der Sieger ist.“

Folge 9 aus dem Buch „Die Bussi-Bussi-Gesellschaft im Baden-Badener Rathaus“ von Christian Frietsch – Seite 51-57 aus dem Kapitel Goldgräberstimmung in Baden-Badener Halbhöhenlage – Luxus-Wohnbauprojekt Vincentius

Folge 9 aus dem Buch „Die Bussi-Bussi-Gesellschaft im Baden-Badener Rathaus“ von Christian Frietsch – Seite 51-57 aus dem Kapitel Goldgräberstimmung in Baden-Badener Halbhöhenlage – Luxus-Wohnbauprojekt Vincentius

Baden-Baden, 25.04.2020, Redaktion Zweimal wöchentlich veröffentlicht goodnews4.de eine Serie aus dem Buch «Die Bussi-Bussi-Gesellschaft im Baden-Badener Rathaus». Ein Angebot für die vielen Stunden zu Hause während der Corona-Krise. Das Buch ist 2019 erschienen und wurde sechs Wochen lang in der Kategorie Public Affairs auf Platz 1 als Bestseller in Amazon geführt.

Das Buch beschäftigt sich mit kriminellen Machenschaften bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Durch Recherchen und Berichterstattungen von goodnews4.de wurde der sogenannte Leo-Skandal aufgedeckt, der zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und schließlich zu einer Verurteilung eines Bauunternehmers führte, dessen Sohn als Prokurist arbeitete und gleichzeitig Mitglied des Baden-Badener Gemeinderates und des Bauausschusses war. Ihm konnte bisher kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Im Zuge der Berichterstattungen kam es auch zu einem Prozess, wo es vom Landgericht Baden-Baden, den ein Stadtrat der Freien Wähler verlor, obwohl 15 Stadträte von der CDU, SPD, den Grünen und den Freien Wählern eine eidesstaatliche Erklärung für ihn abgaben. Ausnahmslos stellten sich alle diese eidesstaatlichen Erklärungen vor Gericht als fehlerhaft raus.

Niederlage für Baden-Baden vor Verwaltungsgerichtshof − Stadt darf Vincentius-Grundstück vorläufig nicht kaufen − Sprecher des Gerichts: "Wohnungsbauunternehmen in Freiburg ist der Sieger"

Baden-Baden, 05.12.12, 15:10: Uhr, Bericht: Christian Frietsch «Ja, man kann sagen, dass in diesem Fall die antragstellende Firma, ein Wohnungsbauunternehmen in Freiburg, im Grunde der Sieger ist. Sie hat auch in gewissen Teilen verloren, das ist aber eher untergeordnet», kommentiert Karsten Harms, Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim im goodnews4-O-TON-Interview heute Nachmittag die Entscheidung, dass Baden-Baden die Grundstücke des Vincentius-Areals in der Scheibenstraße vorläufig nicht erwerben darf. Die Freiburger Wohnungsbaugesellschaft Treubau war rechtlich gegen die Pläne der Stadt vorgegangen, um zu verhindern, dass die Stadt auf dem 6000 Quadratmeter großen Gelände in der Innenstadt Luxus-Immobilien baut. Dies wollte die städtische Gesellschaft GSE gemeinsam mit der Sinzheimer Ideal Wohnbau realisieren.


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