Bürgermeister antwortet Bürgerin

Freilaufende Hunde in Baden-Badener Alleen – Verbotsschilder kaum wahrnehmbar

Freilaufende Hunde in Baden-Badener Alleen – Verbotsschilder kaum wahrnehmbar
Die Schilder mit den Regeln für die Allee sind so angebracht sind, dass sie kaum wahrnehmbar sind.

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
25.03.2021, 00:00 Uhr



Baden-Baden Auf die frei laufenden Hunde in der Gönneranlage und Radfahrer auf den dortigen Wegen machte Bürgerin Sylvia Niedermeyer den verantwortlichen Bürgermeister Roland Kaiser aufmerksam.

Dieser antwortete, dass «an allen wesentlichen Zugangspunkten der Lichtentaler Allee, der Gönneranlage und der Kaiserallee» Verbotsschilder aufgestellt seien.

Bei einer kleinen goodnews4.de-Recherche wird deutlich, dass die Schilder so angebracht sind, dass sie kaum wahrnehmbar sind und praktisch keine Wirkung als Verbotsschilder zeigen. Hundebesitzer und Fahrradfahrer realisieren meist gar nicht, dass entsprechende Verbote für die Baden-Badener Parks und Alleen gelten.

Der Schriftwechsel von Silvia Niedermeyer und Bürgermeister Roland Kaiser im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Kaiser,

auf die frei laufenden Hunde in der Gönneranlage habe ich mich fast daran gewöhnt, aber dass am Wochenende auch die Radfahrer (ganze Familie) die Wege in Anspruch nehmen, war mir neu. Es ist auch kein Verbotsschild irgendwo angebracht, also fühlen sie sich im Recht.

Stück für Stück verschwindet in Baden-Baden ein Platz, wo man ungestört die Natur genießen kann.

Welches Armutszeugnis für eine der bekanntesten Bäderstädte!

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Niedermeyer

 

Sehr geehrte Frau Niedermeyer,

danke für Ihre Hinweise. Allerdings befinden sich entgegen Ihrer Schilderung entsprechende Verbotsschilder an allen wesentlichen Zugangspunkten der Lichtentaler Allee, der Gönneranlage und der Kaiserallee. Diese verdeutlichen, welche Verhaltensweisen in der Allee-Anlage nicht erlaubt sind. Dazu gehört auch das Radfahren auf den Gehwegen. Diese Schilder sind in historisch anmutender Form ausgeführt, weshalb sie evtl. nicht so deutlich wie straßenverkehrsrechtliche Verbotsschilder wahrgenommen werden. Die bestehende Gestaltung der Schilder soll aber das Ambiente der Allee betonen, deshalb wurde die historische Tradition beibehalten.

Egal ob verbotener Weise Hunde frei laufen oder Radfahrer die Gehwege benutzen, der städtische Vollzugsdienst ahndet solche Verstöße, wenn sie festgestellt werden. Allerdings können in der Allee aufgrund der zu leistenden Aufgabenfülle nur eingeschränkt Kontrollgänge durchgeführt werden. Eine Steigerung der Zahl von Kontrollgängen kann nur zu Lasten anderer, sicherheitsrelevanterer Aufgaben oder durch die Aufstockung des Personals erfolgen. Letzteres wird in den Haushaltsbeschlüssen durch den Gemeinderat entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Kaiser
Stadt Baden-Baden
Bürgermeister / Dezernat 3


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