Fünf Milliarden Euro für "Digitalpakt Schule"

Gabriele Katzmarek zur gestern im Bundestag beschlossenen Änderung des Grundgesetzes: „Ich bin froh“

Gabriele Katzmarek zur gestern im Bundestag beschlossenen Änderung des Grundgesetzes: „Ich bin froh“
Gabriele Katzmarek, Bundestagsabgeordnete für Baden-Baden und Rastatt, SPD. Foto: goodnews4-Archiv

Berlin, 30.11.2018, Bericht: Redaktion Die Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek, SPD, drückt in einer Stellungnahme ihre Erleichterung über im Bundestag beschlossenen Änderung des Grundgesetzes aus.

«Ich bin froh, dass die Grundgesetzänderung heute die Hürde im Bundestag genommen hat. Sie trägt eine klare sozialdemokratische Handschrift. Für mich ist sie eines der wichtigsten Themen, das ich bereits seit der letzten Legislaturperiode eingefordert habe. Es ist für mich unverständlich, dass Ministerpräsident Kretschmann seine Blockadehaltung weiter aufrecht hält und sich gemeinsam mit der AfD gegen diese Änderung ausspricht. Er stellt sich damit in klaren Widerspruch zu den Grünen im Bund. Wir brauchen mehr Investitionen in Schulen, bei der Ausstattung der digitalen Infrastruktur und bei der Lehrerfortbildung», so die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Rastatt, zu dem auch Baden-Baden gehört.

580 Abgeordnete stimmten gestern im Bundestag der Änderung der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e zu. Die Änderung des Grundgesetzes ist Voraussetzung für den sogenannten «Digitalpakt Schule». Fünf Milliarden Euro sollen in schnelles Internet, Tablets und Schulungen des Personals investiert werden. Auch auf die Bereiche Nahverkehr und Wohnungsbau soll sich die veränderte Gesetzeslage auswirken. Damit das Grundgesetz geändert werden kann, muss nun noch der Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält den Weg der Grundgesetzänderung für falsch und erklärte, dass seine Regierung de Pläne im Bundesrat ablehnen werde: «Hier wird in den Kernbereich der Länder nämlich den Kultusbereich eingegriffen, ohne dass der Bund über die fachliche Kompetenz und die genauen Kenntnisse vor Ort verfügt. Die Erfahrung lehrt doch, dass die Dinge vom Bund keineswegs kompetenter oder schneller geregelt werden, man denke an zentrale Institutionen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Bundeseisenbahnamt oder das Kraftfahrzeugbundesamt. Wir haben wiederholt auf die schnelle und rechtssichere Möglichkeit hingewiesen, die Bundesmittel den Ländern auf Grundlage des aktuellen Grundgesetzes zur Verfügung zu stellen. Stattdessen stehen die Milliarden des Digitalisierungspaktes seit zwei Jahren im Schaufenster und fehlen schmerzlich vor Ort.»


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.